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Landtag ermöglicht erstmals reine Briefwahl
Landkreis-Ebersberg · Windkraft-Bürgerentscheid

Kommen fünf Windräder in den Ebersberger Forst? Darüber dürfen die Bürger im Mai abstimmen. Foto: Stefan Dohl
Landkreis-Ebersberg · Der Bayerische Landtag hat den Weg für eine reine Briefwahl beim anstehenden Bürgerentscheid zur Errichtung von bis zu fünf Windkraftanlagen im Ebersberger Forst freigemacht. Wie der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber (CSU) berichtet, wird dies durch ein am Donnerstag verabschiedetes Gesetz, das auch eine Änderung der Landkreisordnung zum Inhalt hat, möglich.
Bis zu fünf Windkraftanlagen können errichten werden - die Bürger entscheiden rein per Briefwahl am 16.5.21 dafür oder dagegen
„Der Landkreis Ebersberg dürfte damit wohl als erster in ganz Bayern diese neu geschaffene Möglichkeit der Durchführung eines Bürgerentscheids durch eine reine Briefwahl nutzen“ sagt Thomas Huber und ergänzt: „Damit können wir den für 16.5.21 terminierten Bürgerentscheid nicht nur infektionsschutztechnisch sicher durchführen, sondern ermöglichen eine unkomplizierte Abstimmung von Zuhause, sparen den Wahlhelfern in den 21 Gemeinden viel Arbeit und senken zudem die Ausgaben“. Thomas Huber hatte diesbezüglich in den letzten Wochen häufig zwischen dem Landratsamt und dem zuständigen Innenministerium vermittelt.
„Ich freue mich, dass wir den Gesetzgebungsprozess jetzt doch sehr zeitnah abschließen konnten, das geht leider nicht bei allen politischen Vorhaben immer so schnell, wie wir uns das wünschen. Damit hat der Landkreis nun gerade noch rechtzeitig Planungssicherheit und kann den Bürgerentscheid nun besser vorbereiten“, kommentiert Huber den Beschluss. Dazu ist aber nun auch ein Beschluss des Kreistags erforderlich, der voraussichtlich am 15. März bei seiner Sitzung in Ebersberg über diese Möglichkeit abschließend beraten und beschließen wird.
Entscheidend für den Landkreis Ebersberg ist hier ein neuer Artikel 106b in der Landkreisordnung: „Der Kreistag kann beschließen, dass ein Bürgerentscheid im Jahr 2021 ausschließlich durch briefliche Abstimmung durchgeführt wird. In diesem Fall werden Abstimmungsscheine mit Briefabstimmungsunterlagen an alle abstimmungsberechtigten Personen von Amts wegen ohne Antrag versandt.“
Dieser Passus und andere Änderungen in der Gemeinde-, Landkreis- und Bezirksordnung sowie weitere Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden am 16. März im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und rückwirkend zum 21. Februar in Kraft treten.
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