Neben Friseuren öffnen am 1. März auch Gärtnereien und Baumärkte

Bayern · Regierung verkündet leichte Lockerungen

Passend zum meteorologischen Frühlingsanfang dürfen in Bayern Gärtnereien und Blumenläden sowie auch Baumärkte vom 1. März an wieder öffnen. Foto: dm

Passend zum meteorologischen Frühlingsanfang dürfen in Bayern Gärtnereien und Blumenläden sowie auch Baumärkte vom 1. März an wieder öffnen. Foto: dm

Bayern/München · Bayern befindet sich im Corona-Lockdown: Kulturstätten, Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und viele Geschäfte bleiben bis mindestens 7. März geschlossen, Bürger dürfen sich nur mit einer einzigen nicht im Haushalt lebenden Person privat treffen. Allerdings gibt es in der kommenden Woche einige Lockerungen.

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Die Staatsregierung hat angekündigt, dass Gärtnereien, Blumenläden, Gartenmärkte, Baumschulen sowie Baumärkte vom 1. März an wieder öffnen dürfen. In den Geschäften gelten die üblichen Auflagen wie eine Höchstzahl an Kunden je nach Größe. Alle Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen. Auch geschlossene Läden dürfen bestellte Waren ausliefern, eine Abholung durch den Kunden ("Click and Collect") ist weiter möglich.

Fußpflege und Maniküre wieder erlaubt

Friseure, Fuß- und Gesichtspfleger sowie Maniküre- und Nagelstudios dürfen ihre Dienste ebenfalls vom 1. März an wieder anbieten - auch hier gilt für die Kunden FFP2-Maskenpflicht. Geschlossen bleiben vorerst Tattoo-Studios und Massagepraxen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie hingegen sind durchgehend erlaubt.

Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und vom 1. März an auch Musikschulen (nur Einzelunterricht) dürfen Präsenzunterricht anbieten, wenn dort der Mindestabstand eingehalten werden kann und die örtliche 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt.

Auch Fahrschulen und Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen können bereits wieder unterrichten, hier gilt FFP2-Maskenpflicht.

Alle anderen Bildungseinrichtungen, zum Beispiel Volkshochschulen, dürfen nur digitalen Unterricht anbieten. Tanzschulen bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

Artikel vom 24.02.2021
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