Viertel soll Charakter behalten

Stadt erlässt Erhaltungssatzung „Haidhausen“ erneut

Der Max-Weber-Platz ist ein wichtiger Knotenpunkt im Erhaltungssatzungsgebiet „Haidhausen“ . Foto: bs

Der Max-Weber-Platz ist ein wichtiger Knotenpunkt im Erhaltungssatzungsgebiet „Haidhausen“ . Foto: bs

Haidhausen · Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Münchner Stadtrats hat vor kurzem die Erhaltungssatzung „Haidhausen“ erneut beschlossen. Sie gilt in diesem Umgriff seit 2016. Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Satzung mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft treten.

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In der Landeshauptstadt München gibt es damit insgesamt 29 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen 307.000 Einwohner in 175.000 Wohnungen leben. Das Erhaltungssatzungsgebiet „Haidhausen“ liegt im 5. Stadtbezirk innerhalb des Mittleren Rings. Es erstreckt sich im Norden von der Prinzregentenstraße in westlicher Richtung über die Einsteinstraße bis zum Wiener Platz. Die westliche Grenze verläuft entlang der Inneren Wiener Straße in Richtung Gasteig.

Die südöstliche Ausdehnung erstreckt sich bis zur Ecke Balanstraße/Orleansstraße und führt entlang der Orleansstraße über den Orleansplatz am Ostbahnhof. Der nordöstlichste Punkt liegt in der Saint-Privat-Straße zwischen Einstein- und Prinzregentenstraße. Das Gebiet umfasst rund 16.700 Wohnungen, in denen 29.100 Einwohner leben – es gehört damit zu den größten Erhaltungssatzungsgebieten in München.

Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München seit über 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch. Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungssatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten werden.

Die Erhaltungssatzungen in München gelten unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft und dokumentiert. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht.

Artikel vom 08.02.2021
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