Reiter: "Münchens Ruf als europäische Kulturstadt festigen"

Miet-Erleichterungen für Münchner Kunstszene

Bezahlbare Arbeitsräume für Münchner Künstler und Kreativschaffende: Das ist das Ziel der Landeshauptstadt. Archivbild: Daniel Mielcarek

Bezahlbare Arbeitsräume für Münchner Künstler und Kreativschaffende: Das ist das Ziel der Landeshauptstadt. Archivbild: Daniel Mielcarek

München · Die Mietentwicklung auf dem städtischen Immobilienmarkt macht es für Akteure aus der Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft immer schwerer, ihrer Tätigkeit nachzugehen. Der Landeshauptstadt München ist es wichtig, in ihren eigenen Immobilien immer höheren Preisen gegenzusteuern, Mieten für Produktions- und Präsentationsorte zu deckeln und damit die kulturelle Vielfalt Münchens zu fördern und zu erhalten. Verdrängungsprozesse gilt es zu verlangsamen oder aufzuhalten.

Dazu muss die städtische Mietpreisgestaltung bewusst vom freien Mietmarkt abweichen. Gemeinsam haben das Kommunalreferat und das Kulturreferat ein Konzept dafür entwickelt, das der Stadtrat jetzt in der Vollversammlung verabschiedet hat.

Kurzfristig Härtefälle abfedern: Um zu vermeiden, dass Kunst- und Kulturszene sowie Kultur- und Kreativunternehmen wegen der Mietentwicklungen ihre städtischen Arbeitsräume verlieren, ist ein Aussetzen beziehungsweise Begrenzen von Miete oder Mieterhöhung in stadteigenen Räumen möglich.

Mittelfristig vielfältige Nutzungen sichern: Die Stadt bleibt bei Neuvermietungen für diese Nutzungen unterhalb der marktüblichen Miethöhen. Professionelle Kulturschaffende und Personengesellschaften (insbesondere gemeinnützige Organisationen) in städtischen Ateliers und Musikprobenräumen sollen nur bis zu 30 Prozent der marktüblichen Nettokaltmiete für städtische Immobilien entrichten müssen – je nach Art und Lage der Mietsache.

Freiberufler sowie Kleinstunternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft wird in den ersten fünf Jahren nach Existenz- oder Unternehmensgründung die Miete für ein halbes Jahr erlassen, vom 7. bis zum 36. Monat zahlen sie nur die halbe marktübliche Miete und vom 37. bis zum 60. Monat nur 70 Prozent der marktüblichen Miete.

Für alle anderen Unternehmen und Soloselbstständigen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft gilt eine Reduzierung auf 70 Prozent.

Die neue Mietpreisgestaltung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 angewandt werden. Sie gilt bei Neuvermietungen oder im Fall der Aussetzung von Mieterhöhungen.

"Lebendigkeit neuer Viertel sicherstellen"

Langfristig Urbanität entwickeln: In ihren eigenen Neubauten plant die Stadt beispielsweise Erdgeschossflächen für künstlerische sowie kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzung, um so die Lebendigkeit neuer Viertel sicherzustellen.

Oberbürgermeister Dieter Reiter äußert sich dazu: „Die explodierenden Mieten in München bedrohen die Existenz vieler Künstler und Kreativschaffenden. Sie können sich Ateliers oder andere Räume in der Stadt oft nicht mehr leisten. Wir müssen deshalb Kunst und Kultur von Marktmechanismen entkoppeln, sonst droht dem reichen München die kulturelle Armut. Ich begrüße es deshalb sehr, dass der Stadtrat parteiübergreifend Künstler und Kreativschaffende in München finanziell entlastet, damit sie sich auf ihr kreatives Schaffen konzentrieren können. Diese Entscheidung trägt dazu bei, Münchens Ruf als europäische Kulturstadt zu festigen. Eine lebendige Kulturszene kommt nicht nur den Menschen in unserer Stadt, sondern auch der Wirtschaft zugute.“

Artikel vom 01.02.2021
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