Förderung geht 2021 weiter

Hohenbrunn/Ottobrunn/Unterhaching · Jetzt wieder Antragstellung bei der Rothenangerstiftung möglich

Albert Oehrlein ist der Vorsitzende der Rothenangerstiftung mit Sitz in Ottobrunn. Geholfen wird Menschen in den angrezenden Gemeinden. Foto: hw

Albert Oehrlein ist der Vorsitzende der Rothenangerstiftung mit Sitz in Ottobrunn. Geholfen wird Menschen in den angrezenden Gemeinden. Foto: hw

Hohenbrunn/Ottobrunn/Unterhaching · Zwar ist seit dem ersten Lockdown im März vergangenen Jahres das Büro der Rothenanger-Stiftung in der Hubertusstraße in Ottobrunn für den Publikumsverkehr geschlossen, doch arbeitete die Mannschaft hinter verschlossenen Türen eifrig weiter. So konnten wieder mehr als 500 Anträge im vergangenen Jahr bearbeitet werden. Gefördert werden von der Stiftung unter anderem Leistungen rund um das Thema Gesundheit wie beispielsweise Therapien, Zuzahlungen zu Medikamenten aber auch Zahnzusatzbehandlungen, für die keine andere staatliche Stelle aufkommt.

Aber auch denen, deren Anträge nicht bewilligt werden konnten, wurde oftmals geholfen, betont Albert Oehrlein, der Vorsitzender der Luitpold und Ludwig Rothenanger-Stiftung ist. Denn bei jedem Antrag werde genau geprüft, welche Behörde oder welches Amt für diesen Bedarfsfall zuständig sein könnte. »Wir beraten die Menschen und wollen ihnen Hilfe zur Selbsthilfe bieten, wenn das möglich ist«, informiert Oehrlein. »Wir sind verpflichtet zu überprüfen, ob ein anderer Leistungsträger für die gewünschte Summe aufkommen kann. Nur wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind, dürfen wir aktiv werden«, betont er. Auf diesem Wege habe die Stiftung schon vielen Antragsstellern bei anderen Behörden zu ihrem Recht verholfen.

Gegründet wurde die Stiftung von den Hohenbrunner Brüdern Luitpold und Ludwig Rothenanger. Der ältere der beiden Brüder, Luitpold, der am 16. November 1997, vier Jahre nach seinem jüngeren Bruder verstarb, hatte zu seinen Lebzeiten verfügt, dass mit seinem Vermögen die Luitpold und Ludwig Rothenanger-Stiftung ins Leben gerufen wird. Die Stiftung wurde am 26. Juni 1998, der Geburtstag der Stiftung, durch die Regierung von Oberbayern genehmigt. Die Stiftung hat die Fördertätigkeit im Jahre 2000 aufgenommen, sie bezieht ihr Vermögen vor allem aus Immobiliengeschäften. Rund 40 Wohnungen und zwei Doppelhaushälften gehören zum Vermögen der Stiftung.

"Dadurch, dass wir nicht auf Zinserträge angewiesen sind, können wir auch in Niedrigzins-Zeiten unsere Arbeit wie gewohnt weiterführen", freut sich Oehrlein darüber, im Namen der Stiftung auch weiterhin Gutes tun zu können. Anträge stellen dürfen alle Bewohner der Gemeinden Hohenbrunn und Ottobrunn sowie aller Gemeinden, die an diese beiden Orte angrenzen. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme durch die Stiftung, so Oehrlein. Anträge kann man unter anderem bei den Sozialstellen der Gemeinden, aber auch über die Caritas oder die AWO stellen, genauso kann man sich mit seinen Bitten auch direkt an die Stiftung wenden, am besten per E-Mail: rothenangerstiftung@t-online.de Von persönlichen Besuchen im Büro ist bis auf weiteres abzusehen, zur Sicherheit von Antragstellern aber auch der fleißigen Mitarbeiter der Rothenangerstiftung. Die Formulare einschließlich des Antrages sowie Informationen können auch auf der Internet-Seite der Stiftung www.rothenanger-stiftung.de heruntergeladen werden.

Die Stiftung freut sich auch auf viele Anträge von Personen und Familien, die bisher noch keine Leistungen erhielten. Die Hilfe soll möglichst unbürokratisch bei den Bürgern ankommen, lautet das Ziel. Die Stiftung wünscht sich dabei keine langen Briefe, sondern vollständig ausgefüllte Anträge mit den notwendigen Unterlagen: Einkommensnachweisen, Kostenvoranschläge oder Rechnungen und Krankheitsnachweise etc. in Kopie. Spenden und Zustiftungen sind zudem jederzeit willkommen! hw

Artikel vom 05.01.2021
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