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Mieterverein informiert
Ebersberg · Gut zu wissen: Wer muss Schnee räumen?
Ebersberg · Mieter müssen laut Information des Mietervereins des Landkreises Ebersberg e.V. nur dann Schnee räumen und bei Eis streuen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich und wirksam vereinbart ist. Es gibt kein Gewohnheitsrecht, dass Erdgeschossmieter automatisch den Winterdienst übernehmen müssen.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind die Vermieter für sichere Wege rund ums Haus verantwortlich. Sie müssen entweder selber die nötigen Arbeiten übernehmen oder einen Räumdienst beauftragen. Egal, wer sich um den Winterdienst kümmert, es gibt Vorgaben, wann geräumt werden muss.
Unter der Woche beginnt der Winterdienst im Regelfall um 7 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen um 8 oder 9 Uhr. Die Räum- und Streupflicht endet normalerweise um 20 Uhr, an Orten mit erheblichem Publikumsverkehr wie Kinos oder Restaurants sogar erst später.
Für alle gilt: bei extremen Witterungsbedingungen muss auch mehrmals am Tag geschippt und gestreut werden. Bei Glatteis wie in dieser Woche muss sofort gestreut werden, ansonsten können bei Unfällen Schadenersatzansprüche drohen. Und dann wird es teuer für alle Mietparteien.
Artikel vom 02.12.2020Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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