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Sieger des Wanderpreises wurde Sebastian Neuner
Unterhaching · Zimmerstutzenschießen zum 8. Mal
Von links: Fabian Kuhn, Florian Neuner (in Vertretung für seinen Bruder), Werner Horn und Luis Reitmajer. Foto: privat
Unterhaching · Unter Einhaltung der Corona- und Hygienevorschriften veranstaltete die Schützengesellschaft Unterhaching e.V. auch heuer wieder ein Zimmerstutzenschießen. Dieses Schießen wird nicht mit neuen sondern mit historischen Gewehren durchgeführt.
Die hierbei verwendeten Waffen sind allesamt mehr als 100 Jahre alt. Das Zimmerstutzenschießen wurde heuer bereits zum 8. Mal durchgeführt und diesmal beteiligten sich 16 Schützen und eine Schützin. Dies war nur um einen Teilnehmer weniger als im letzten Jahr, was umso erstaunlicher war, da das diesjährige Schießen unter den strengen Coronavorschriften stadtfinden musste. Sieger des Wanderpreises wurde Sebastian Neuner vor dem Schützenmeister Werner Horn und Andreas Raufer.
Aber neben dem Wanderpreis gab es noch eine Ring-/Blattlwertung bei jeder Teilnehmer/-in einen Preis erhielt. Sieger wurde hier Werner Horn mit 21 von 25 möglichen Ringen vor Fabian Kuhn mit einem 64 Teiler und Luis Reitmajer mit 19 Ringen.
Die Organisatoren sind sich einig, nächstes Jahr erneut ein Zimmerstutzenschießen durchzuführen, da trotz der derzeit geltenen Einschränkungen das Schießen bei den Mitgliedern sehr gut ankam.
Auch die Rundenwettkampfsaison wird voraussichtlich für die Schützengesellschaft Unterhaching e.V. Ende Oktober starten und dieses Jahr im Gau München Ost Land generell als Fernwettkämpfe durchgeführt, das bedeutet, dass jede Mannschaft bei sich im Schießstand schießt und anschließend die geschossenen Ergebnisse miteinander ausgetauscht werden.
Sofern es die Coronavorschriften erlauben veranstaltet die Schützengesellschaft Unterhaching e.V. im Rahmen des Unterhachinger Ferienprogramms am Dienstag 3. November von 9.30 bis 11.30 Uhr ein Schnupperschießen für Kinder und Jugendliche ab 8 Jahren. Hierfür ist jedoch eine Anmeldung über ferien@unterhaching.de erforderlich.
Das Ferienprogramm findet jedoch nur statt, sofern es die dann gültigen Coronavorschriften erlauben und wird unter Einhaltung der Abstands und Hygienevorschriften erfolgen.
Artikel vom 22.10.2020Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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