Bakterielle Verunreinigung

Aßling: Trinkwasser muss abgekocht werden

Als Ursache wird eine Beeinträchtigung der Quellen durch mehrere Starkregenereignisse im August vermutet. Foto: aw

Als Ursache wird eine Beeinträchtigung der Quellen durch mehrere Starkregenereignisse im August vermutet. Foto: aw

Aßling · Das Trinkwasser der Wasserversorgung Aßling muss ab sofort abkocht werden. Für die Zubereitung von Nahrung, zum Trinken, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.

Für die Toilettenspülung und zur Körperreinigung kann das Leitungswasser ohne Einschränkungen genutzt werden. Eine Chlorung des Wassernetzes wird zeitnah vorbereitet. Der genaue Termin für den Beginn der Chlorung wird den Bürgern rechtzeitig auch über die Presse bekannt gegeben. Dies geschieht in enger Absprache mit dem Gesundheitsamt. Die Dosierung der Chlorbeigabe erfolgt nach den Maßgaben der Trinkwasserverordnung. Es könnte jedoch zu leichten Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigungen kommen.

Grund für die Maßnahme ist eine bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers der Wasserversorgung Aßling. Bei einer Routinekontrolle und anschließenden Nachkontrollen wurden an verschiedenen Stellen im Netz coliforme Bakterien im Trinkwasser festgestellt. Coliforme Bakterien zeigen gemäß Trinkwasserverordnung eine Verschmutzung des Trinkwassers an. Unter dem Begriff Coliforme wird ein breites Spektrum von Bakterienarten zusammengefasst. Mit dem Nachweis von coliformen Bakterien ist ein definitiver Nachweis von Krankheitserregern nicht erbracht, aber auch nicht auszuschließen.

Als Ursache wird eine Beeinträchtigung der Quellen durch mehrere Starkregenereignisse im August vermutet. Die Quellen bleiben bis auf weiteres vom Netz getrennt. Durch die Chlorungsmaßnahme soll das Netz vollständig gereinigt werden. Sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht mehr zusätzlich desinfiziert wird, werden die Haushalte informiert. Der Wasserversorger informiert die Verbraucher zusätzlich per Handzettel.

Artikel vom 08.09.2020
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