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Novelle soll Klarheit schaffen
Regeländerung beim Handspiel
Definiert: Handspiel unterhalb der Achselhöhle. Foto: Anne Wild
München/Giesing · Die Regelhüter des International Football Association Board (IFAB) haben zur kommenden Saison 2020/21 Modifikationen vorgeschlagen, die von den internationalen Fußballverbänden, vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) und seinen 21 Landesverbänden angenommen wurden. Die gravierendste Änderung betrifft die Definition des Handspiels. Kaum eine Regel hatte in der vergangenen Spielzeit für mehr Diskussionsstoff unter Aktiven und Zuschauern gesorgt.
Im Jahr 2019 hatte das IFAB die Handspielregel nach 117 Jahren neu gestaltet. Die sogenannte »unnatürliche Armbewegung« wurde Teil des Regelwerks. Seither wird ein Ballkontakt mit Hand und Arm grundsätzlich als Handspiel gewertet, wenn sich der Arm über Schulterhöhe befindet. Als Ausnahme gilt nur, wenn der Ball von einem anderen Körperteil abprallt oder wenn ein Arm bei einer Grätsche zum Abstützen benutzt wird. Außerdem wurde eine »unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche« grundsätzlich strafbar. Die Folge war eine Flut von Handelfmetern und Freistößen, die zuvor vermutlich meist ungeahndet geblieben wären.
Trainer und Manager echauffierten sich nach strittigen Szenen und ihrer Auslegung regelmäßig publikumswirksam. Nun hat das IFAB die Regel nachjustiert. Für ein absichtliches Handspiel ist bei angelegtem Arm ab sofort nur noch der Armbereich unterhalb der Achselhöhle relevant. Für den Bayerischen Fußball-Verband erklärt Verbands-Schiedsrichterobmann Walter Moritz auf der Website des BFV: »Ganz vereinfacht könnte man sagen, dass bei einem Kurzarm-Trikot der blanke Arm unterhalb des Trikots als Handspiel zählt. Das macht es jetzt für alle klarer und einfacher – für Spieler und Schiedsrichter.«
Weiter wurde vom IFAB entschieden, bei einer Torchance nicht sofort jedes vorangegangene unabsichtliche Handspiel ahnden zu lassen. Ergibt sich »nach dem Kontakt durch ein Dribbling oder einen Pass eine weitere Aktion und damit eine neue Spielsituation, gilt Vorteil und das unabsichtliche Handspiel ist irrelevant«, sagt Moritz. Ebenfalls neu ist die Bewertung eines Handspiels im Fall einer Abseitsstellung. Hier heißt es jetzt im Regelkatalog: »Ein absichtliches Handspiel eines Spielers des verteidigenden Teams gilt bei einer Abseitsstellung als absichtliche Aktion.« Das Abseits eines Angreifers hebt also nicht mehr wie bislang ein erfolgtes Handspiel eines Verteidigers auf.
(as)
Artikel vom 11.08.2020Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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