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Kurzes Parken für den Einkauf
Neubiberg · Neue Haltezonen
Neubiberg · Die Gemeinde Neubiberg hat in der Hauptstraße neue Haltezonen für kurzes Parken errichtet. Diese bieten optimale Voraussetzungen für das Einkaufen im Ort. Die Neubiberger Hauptstraße ist gesäumt von vielen Parkmöglichkeiten fürs Auto.
Meist dürfen die Fahrzeuge – versehen mit gut sichtbarer Parkscheibe – zwei oder sogar drei Stunden kostenfrei parken. Die lange Parkdauer stellt vor allem für Neubibergs Gewerbetreibende ein kleines Ärgernis da. Denn wenn Parkplätze vor ihren Geschäften die ganze Zeit über belegt sind, und sich nur schwer ein freier Parkplatz ergattern lässt, bleiben mitunter die Kundinnen und Kunden aus. Bedingt durch die Corona-Krise verzeichnen viele Gewerbetreibende auch empfindliche Umsatzeinbußen, Kundschaft wäre also in diesen Zeiten umso wichtiger.
Die Gemeinde Neubiberg nahm sich der Parkplatz-Situation in der Hauptstraße 2 und 2a. Sie stellt erstmals probeweise öffentliche Flächen in der Nähe des Neubiberger Hofs für sogenanntes „Kurzzeit-Parken“ zur Verfügung. Für schnelle Erledigungen und einen kurzen Einkauf in der Hauptstraße darf auf den ausgewiesenen Plätzen geparkt werden. Mit dieser Maßnahme erhofft die Gemeinde, dem Neubiberger Einzelhandel wieder ein Stück weit zu beleben. Gerne können Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, auch Ihre Erlebnisse und Beobachtungen zu diesem Probelauf per E-Mail an bauamt@neubiberg.debauamt@neubiberg.de mitteilen.
Wenn sich die Maßnahme bewährt, wird geprüft, ob auch an anderen Stellen im Geschäftsbereich der Hauptstraße solche „Haltezonen“ errichtet werden können.
Artikel vom 10.08.2020Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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