Klagen gegen Flughafentangente Ost abgewiesen

»Arbeiten gehen zügig weiter«

München · Das Verwaltungsgericht München hat mit Urteil vom 26. September 2000 die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bauabschnitt III der Flughafentangente Ost (FTO) zwischen der Bundesstraße 388 nordöstlich Moosinning und der Staatsstraße 2082 bei Niederneuching abgewiesen.

In einer ersten Reaktion meinte Innenminister Dr. Günther Beckstein zu der Entscheidung: "Ich bin erfreut, dass das Gericht die geplante Trasse bestätigt hat und die Bauarbeiten mit Volldampf weiterlaufen können". Die FTO ist eines der wichtigsten Straßenbauvorhaben zur Verbesserung der Verkehrsanbindung des Flughafens München. Beckstein: "Mit dem Urteil wurde auch die weitere Trassenführung der FTO in Richtung Süden bestätigt. Die Arbeiten im Bauabschnitt III können also zügig weitergeführt werden. Ziel ist es, diesen Abschnitt bis Ende 2001 fertig zu stellen. In den übrigen Bauabschnitten läuft die Planung mit Hochdruck." Für den rund 4 km langen Bauabschnitt III der FTO hatte die Regierung von Oberbayern am 27. Dezember 1996 den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Gegen diesen Beschluss waren mehrere Klagen erhoben worden. Daraufhin hatte die Regierung am 27. Dezember 1997 den Sofortvollzug angeordnet. Dagegen waren mehrmals Rechtsmittel eingelegt worden, die jedoch wiederholt von den Verwaltungsgerichten zurückgewiesen worden sind. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht München am 13. April 2000 den Sofortvollzug bestätigt und so den Weg freigemacht für den Beginn der Bauarbeiten. Auf der Grundlage des Sofortvollzuges ist im April 2000 mit dem Bau der Überführung der Staatsstraße 2082 begonnen worden. Die eigentlichen Straßenbauarbeiten laufen seit Anfang August 2000. Die endgültige Entscheidung über die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss im sog. Hauptsacheverfahren stand bislang noch aus. In der 1. Verhandlung am 30. November 1999 hatte das Verwaltungsgericht München entschieden, dass weitere Lärmuntersuchungen durchzuführen sind. Die 2. Verhandlung hat am 26. September stattgefunden. In dem bekannt gegebenen Urteilstenor hat das Verwaltungsgericht München die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zurückgewiesen.

Artikel vom 04.10.2000
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