Festnahme am Flughafen

Flughafen · Seit zwei Jahren mit Haftbefehl im Gepäck unterwegs

Flughafen · Er wollte früher wohl lieber Grieche sein. Bei einer Kontrolle in Niederbayern hatte sich der Albaner vor knapp drei Jahren mit gefälschten Dokumenten ausgewiesen, war danach von einem Richter in Landshut wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Die Strafe hatte er aber nie beglichen.

Bundespolizisten haben den mit Haftbefehl gesuchten 38-Jährigen am Freitagmittag (10. Juli) im Erdinger Moos festgenommen und ihm die ausstehende Geldstrafe abgeknöpft. Der Albaner hatte vor knapp drei Jahren versucht, Beamte der Polizei in Niederbayern bei einer Kontrolle mit gefälschten griechischen Dokumenten hinters Licht zu führen. Diese wiederum hatten den Täuschungsversuch mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung quittiert. Ein Richter am Landshuter Amtsgericht hatte mit einer Verurteilung des Übeltäters zu 3.300 Euro Geldstrafe, alternativ 220 Tagen Haft, die Angelegenheit im März 2018 strafrechtlich abgeschlossen.

Allerdings hat der 38-Jährige den Richterspruch offensichtlich nicht ernst genug genommen und war die geforderte Summe schuldig geblieben. Also hat die Staatsanwaltschaft in Landshut den säumigen Zahler im April 2018 mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben. Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten nun am Münchner Airport.

Die Beamten nahmen den Gesuchten fest, als dieser am Freitagmittag aus dem Land seiner damaligen Wunschidentität in München ankam. Der Festgenommene konnte aber relativ schnell wieder seines Weges ziehen, nachdem er die geforderte Geldstrafe zusammen mit den Verfahrenskosten in Höhe von 140 Euro bei den Bundespolizisten hinterlegt hatte.

Artikel vom 16.07.2020
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