Minikamera zählt nicht

Auffälliges Verhalten bei Prüfung

Unterhaching · Am Freitag, 19.06.2020, gegen 9 Uhr, schrieben zwei 27-jährige Frauen mit Wohnsitzen in München die Theorieprüfung für ihren Führerschein. Einer Aufsichtsperson fielen die beiden 27-Jährigen aufgrund ungewöhnlicher Verhaltensweisen auf. Er hatte den Verdacht auf ein betrügerisches und ein nicht prüfungskonformes Verhalten und informierte die Polizei.

Eine hinzugekommene Streife der Münchner Polizei konnte unweit des Prüfungsraumes ein geparktes Auto (VW Pkw) feststellen. In diesem Auto saßen ein 36-Jähriger und ein 41-Jähriger. Sie hatten einen Laptop und ein Funkgerät dabei und waren augenscheinlich über das Funkgerät mit den beiden 27- Jährigen im Prüfungsraum verbunden.

Bei der Kontrolle der beiden Prüflinge konnte festgestellt werden, dass beide mit einer Minikamera und einem Funkgerät ausgestattet waren, um mit ihren beiden Helfern im Außenbereich des Prüfungsraumes kommunizieren zu können. Die Geräte wurden sichergestellt und alle Personen erhalten eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz (Missbrauch einer Sendeanlage).

Weil der 36-Jährige die syrische Staatsangehörigkeit hat und derzeit keinen gültigen Pass besitzt, wurde er zudem wegen eines Vergehens nach dem Aufenthaltsgesetz angezeigt. Die Münchner Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Die beiden 27- Jährigen haben die Prüfung natürlich nicht bestanden.

Artikel vom 23.06.2020
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