Steigende Gewaltbereitschaft zu verzeichnen

Gewalt gegen Polizeibeamte 2019 – Die Lage in München

Im Jahr 2019 kam es im Bereich des Polizeipräsidiums München zu insgesamt 1.409 Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte. Foto: © Bayerische Polizei

Im Jahr 2019 kam es im Bereich des Polizeipräsidiums München zu insgesamt 1.409 Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte. Foto: © Bayerische Polizei

München · Versuchte und vollendete Fälle der Gewalt gegen Polizeibeamte werden statistisch erhoben, wenn mindestens ein Polizeivollzugsbeamter in Ausübung seines Dienstes geschädigt bzw. betroffen wurde. Im Jahr 2019 kam es im Bereich des Polizeipräsidiums München zu insgesamt 1.409 Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 5,7 Prozent.

Demnach setzt sich die steigende Tendenz aus den Vorjahren (2018: 1.333, 2017: 1.189) leider weiter fort.

Im Langzeitvergleich seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 2010 stiegen die Delikte im Bereich des Polizeipräsidiums München um 118 Fälle (9,1 Prozent) an. Rund 18 Prozent (2019: 17,7 Prozent, 2018: 17,3 Prozent) aller in Bayern gemeldeten Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte finden im Bereich des Polizeipräsidiums München statt.

Bei den zu Grunde liegenden Delikten handelt es sich größtenteils um Fälle der Beleidigung (37,1 Prozent), des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (31,8 Prozent) und des Widerstandes gegen Polizeivollzugsbeamte (19,2 Prozent). In 111 Fällen (7,9 Prozent) kam es zur Körperverletzung, in weiteren 32 Fällen (2,3 Prozent) kam es zur Bedrohung. Die restlichen 24 Fälle (1,7 Prozent) beinhalten die Begehung sonstiger Straftaten gegen Polizeibeamte.

Insgesamt wurden 488 Polizeibeamte (459) im Rahmen ihrer Dienstausübung verletzt. Wie bereits in den Vorjahren waren hier überwiegend Männer betroffen.

Die Taten ereigneten sich vor allem im Zusammenhang mit der Bewältigung von Aufgaben des alltäglichen Wach- und Streifendienstes. Der Schwerpunkt derartiger Delikte ist an den Wochenenden und in den Abendstunden festzustellen. Das Tragen der Body-Cam entfaltet auf Grund der klaren Erkennbarkeit einen wirkungsvollen Beitrag zum Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor Übergriffen. Die nach außen erkennbare Möglichkeit einer Videoaufzeichnung trägt zu einer höheren Hemmschwelle bei möglichen Tätern vor gewalttätigen Übergriffen bei.

Über die Hälfte der insgesamt 1.277 Tatverdächtigen (60,2 Prozent) standen bei der Tat unter Alkoholeinfluss. Im Vorjahresvergleich (58,8 Prozent) ist hier ein geringfügiger Anstieg zu verzeichnen. Der Anteil an Tatverdächtigen, die bei Tatbegehung unter dem Einfluss von Drogen standen, fällt mit 8,7 Prozent weiterhin vergleichsweise niedrig aus.

Im Vergleich mit der Alkoholisierungsquote der Tatverdächtigen der Gesamtkriminalität (15,1 Prozent) sowie der Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität (36,2 Prozent) lässt sich erkennen, dass die Alkoholisierungsquote bei Tatverdächtigen, die Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten begehen, deutlich höher ausfällt.

Artikel vom 05.06.2020
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