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Parkschein künftig lösen
Start neuer Parklizenzgebiete im Juni und Juli
München · Die ursprünglich schon für den 24. April vorgesehenen Erweiterungen der Parklizenzgebiete „Ridlerstraße“, „Theresienhöhe“ und „Herzog-Ernst-Platz“ mussten aufgrund der Corona-Situation verschoben werden. Die Parkraumbewirtschaftung der erweiterten Gebiete startet jetzt am Freitag, 26. Juni.
Folgende Straßen wurden in die bestehenden Gebiete mit einbezogen: August-Kühn-Straße, Carlamaria-Heim-Straße, Fritz-Endres-Straße, Ganghoferstraße Ostseite zwischen Heimeranstraße und Pfeuferstraße, Hans-Fischer-Straße, Hans-Klein-Straße, Karl-Spengler-Straße, Pfeuferstraße zwischen Radlkoferstraße und Ganghoferstraße, Radlkoferstraße, Wugg-Retzer-Straße, Alter Messeplatz Südseite, Heimeranstraße Südseite zwischen Ganghoferstraße und Altem Messeplatz, Theresienhöhe zwischen Altem Messeplatz und Am Bavariapark.
Ebenfalls am 26. Juni geht auch die vom Stadtrat beschlossene Parkraumbewirtschaftung im Gebiet „Alte Heide“ zwischen Ungererstraße, Schenkendorfstraße, Autobahn A9 und Domagkstraße in Betrieb. Für den 31. Juli ist die Inbetriebnahme der Lizenzgebiete „Schönstraße Nord“ und „Schönstraße Süd“ vorgesehen.
Das Gebiet „Schönstraße Nord“ umfasst die Albrecht-Dürer-Straße, Birkenleiten, Halbigstraße, Lebscheestraße, Ludmillastraße, Pistorinistraße, Salierstraße, Schönstraße, Sterzinger Straße und die Wolgemutstraße. Im Gebiet „Schönstraße Süd“ liegen die Alemannenstraße, Brehmstraße, Mörikestraße, Nithartstraße, Oertlinweg, Quagliostraße, Schönstraße, Wilhelm-Kuhnert-Straße. Die drei Erweiterungen und die drei neu eingerichteten Lizenzgebiete ergänzen die bestehenden 64 Gebiete. Die Überwachung der Gebiete übernimmt die Kommunale Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt München.
Bewohnerinnen und Bewohner im Erweiterungsbereich der bestehenden drei Lizenzgebiete und in den drei neuen Gebieten mit eigenem Auto und ohne Stellplatz auf Privatgrund können ab sofort schriftlich mit Vorlage des Fahrzeugscheins gegen eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro jährlich einen Parkausweis mit einer Gültigkeitsdauer von einem oder zwei Jahren beantragen. Bewohner der Lizenzgebiete „Ridlerstraße“, „Theresienhöhe“ und „Herzog-Ernst-Platz“, die schon einen Parkausweis haben, müssen wegen der Erweiterung natürlich keinen neuen Antrag stellen. Ihr Ausweis gilt ab Inbetriebnahme der erweiterten Bereiche jeweils für das erweiterte Gebiet.
Infos zur Anmeldung, Antragsformulare und Gebietskarten gibt es auf www.muenchen.de/parken
Artikel vom 02.06.2020Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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