Autofreie Altstadt

Altstadt · Dienerstraße wird zur Fußgängerzone

Altstadt · In der Dienerstraße wird die Vision einer „autofreien“ Altstadt ein Stück konkreter: Nachdem es dort bereits seit Herbst 2019 Halte- und Fahrverbote für Kraftfahrzeuge gibt, wird nun auch die Fußgängerzone um 55 Meter verlängert. Statt bis zur Ecke Landschaftstraße, Altenhofstraße soll die Fußgängerzone künftig bis zur Gebäudegrenze zwischen der Dienerstraße 12 und 14 (Dallmayr/Manufaktum) führen.

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat beschlossen, vor dem U-Bahn-Zugang und dem Geschäft Dallmayr mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgängerzu schaffen. Die bestehenden Taxi- und Behindertenstellplätze bleiben weiter bestehen; sie werden lediglich ein Stück in Richtung Schrammerstraße verschoben. Wie in der Münchner Fußgängerzone üblich, kann der Lieferverkehr weiter zufahren. Radfahren ist bis zur Fahrradabstellanlage neben dem U-Bahn-Zugang erlaubt. Als nächstes sollen das Kreisverwaltungsreferat und das Baureferat die formalen Schritte zur Änderung der Straßenkategorie und der Verkehrsregeln einleiten. Der eigentliche sichtbare Umbau zur Fußgängerzone steht in Abhängigkeit mit den Bauarbeiten zur zweiten Stammstrecke am Marienhof.

Artikel vom 29.05.2020
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