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19.300 Kontrollen und 909 Verstöße
Einsätze der Münchner Polizei während des langen Osterwochenendes
Am Sonntagabend feierten insgesamt 51 Personen im Innenhof eines Studentenwohnheims eine Grillparty. Foto: CC0
München · Im Zeitraum von Karfreitag, 10. April, 6 Uhr, bis Ostermontag, 13. April, 6 Uhr gab es eine Vielzahl von Kontrollen und Einsätzen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München (sowohl Stadt und Landkreis München), um die Einhaltung der Regelungen der aktuellen Verordnungen zu überprüfen. Etwa 19.300 Kontrollen wurden in diesem Zeitraum durchgeführt. Dabei wurden 909 Verstöße angezeigt, von denen 891 die Ausgangsbeschränkung betrafen.
Am Samstag, 11. April um kurz nach 1.00 Uhr wurde durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion 14 „Partylärm“ aus einer augenscheinlich geschlossenen Gaststätte im Münchner Westend wahrgenommen. Nach mehrmaligen Klopfen und lautem Ansprechen der Polizisten öffnete schließlich der 23-jährige Betreiber der Lokalität die Tür und ließ die Beamten ein. In der Gaststätte konnten dann noch sechs weitere Personen angetroffen werden, die sich dort aufhielten und Getränke konsumierten. Einer der Gäste, ein 38- Jähriger aus Leipzig, verhielt sich äußerst aggressiv gegenüber der Polizei und musste letztendlich gefesselt werden. Er leistete dabei erheblichen Widerstand. Verletzt wurde dadurch nach dem bisherigen Kenntnisstand aber keiner der Beteiligten. Alle Personen wurden wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt. Den 38-Jährigen erwartet zusätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Am Samstag, 11. April, gegen 11.45 Uhr bemerkte eine Polizeistreife ein großes Personenaufkommen im Bereich eines Lebensmittelgeschäftes in Berg am Laim. Die vor dem Geschäft Wartenden drängten dabei in den Laden hinein bzw. hielten sich nicht an die Einhaltung des Mindestabstandes. Es handelte sich um ca. 70 Personen, die hier außerhalb des Geschäftes standen. Im Laden selbst wurden anschließend nochmals ca. 110 Personen festgestellt, was unter den momentanen Bedingungen eine definitive Gefahrenlage für alle darstellte. Durch die Polizeibeamten wurde nun der Kontakt mit dem Geschäftsführer aufgenommen. Anschließend wurde das Geschäft zunächst komplett geräumt. Es wurde vereinbart, dass sich immer gleichzeitig höchstens 15 Personen im Laden aufhalten dürfen und das dortige Personal für die Einhaltung des Mindestabstandes im Bereich der Warteschlange verantwortlich ist. Der 22-jährige Geschäftsführer aus München wurde nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.
Am Sonntag, 12. April, gegen 19.45 Uhr, ging bei der Münchner Einsatzzentrale ein Hinweis auf eine Grillparty mit 20 bis 30 Personen im Bereich eines Anwesens in München-Neuhausen ein. Die Polizeibeamten trafen vor Ort insgesamt 51 Personen an, die im Innenhof eines Studentenwohnheims eine Party feierten. Alle 51 Beteiligten, die größtenteils zwischen 20 und 30 Jahre alt waren, wurden wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.
Artikel vom 14.04.2020Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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