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DFB will die Drittliga-Klubs entlasten
Lockerungen bei der Lizenzierung
Lockerungsübungen: der DFB in der Corona-Krise. Foto: Anne Wild
München/Giesing · Für die kommende Saison 2020/2021 wird es in der Dritten Liga keine Zulassungsverweigerungen aufgrund nicht nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit geben, teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit. Man habe umfangreiche Anpassungen im laufenden Lizenzierungsverfahren beschlossen, um die Bewerber für die Spielklasse in der Corona-Krise zu entlasten.
Bis dato übliche Bedingungen, Auflagen und Sanktionen werden laut dem DFB angepasst oder ausgesetzt. Erst mit Beginn des Zulassungsverfahrens für die Saison 2021/2022 sollen wieder die bisherigen Bestimmungen in Kraft treten. In einer Mitteilung auf der Website des Verbandes wird Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung, zitiert: »Nach der Änderung der DFB-Spielordnung vor wenigen Tagen ist die Anpassung der Zulassungsverfahren der nächste wichtige Schritt, um den Vereinen zu helfen und die Corona-Krise im Fußball zu bewältigen. Die Maßnahmen sind ebenso notwendig wie logisch. Wir können in der aktuellen Situation nicht die gewohnten Maßstäbe ansetzen, das wäre absurd.«
Von einer kompletten Aussetzung des Zulassungsverfahrens habe man jedoch bewusst abgesehen, heißt es. »Die Erhebung der Finanzdaten, die Prüfung des technisch-organisatorischen Bereichs sowie die vorgegebenen Fristen werden grundsätzlich beibehalten.« Frymuth weiter: »Eine Aufhebung des gesamten Zulassungsverfahrens würde später, wenn wieder Normalität im Fußball einkehrt, eine Rückkehr in den geregelten Betrieb wirtschaftlich und organisatorisch erschweren und könnte für Folgeprobleme sorgen – sowohl bei den Klubs selbst als auch für die betroffenen Ligen. Deshalb ist ein verschlanktes Zulassungsverfahren die sinnvollste Lösung.«
Zwar soll auch für die kommende Spielzeit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft werden. Sollte eine festgestellte Liquiditätslücke nicht geschlossen werden können, würden jedoch keine Punktabzüge erfolgen. Stattdessen könnten vom Verband andere Maßnahmen wie etwa Transferauflagen für die betroffenen Klubs beschlossen werden. Ausgesetzt ist für die kommende Saison zudem die Kapitalauflagenüberprüfung, nach der sich ein bestehendes negatives Eigenkapital nicht weiter verschlechtern darf. Der TSV 1860 München hatte in der Vergangenheit wegen Verstößen gegen Kapitalauflagen bereits Strafzahlungen leisten müssen.
(as)
Artikel vom 08.04.2020Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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