Appell der Münchner Polizei

München/Landkreis · Gerade wenn das Wetter gut wird, weist die Münchner Polizei explizit auf die aktuell gültige Ausgangsbeschränkung hin. Man soll in der Regel zu Hause bleiben und die Wohnung nur mit einem triftigen Grund verlassen. Dazu gehört zwar Spaziergehen oder Sport im Freien, aber in Maßen und unter Einhaltung der Vorgabe, dies allein oder nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes zu machen. Ausflüge zu Bergen oder Seen sind kein triftiger Grund. Die Polizei appelliert, sich auf das Umfeld um den eigenen Wohnbereich herum zu beschränken, um so an bestimmten Orten keine unnötige Mehrbelastung zu verursachen.

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Artikel vom 02.04.2020
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