33-Jähriger am Ostbahnhof wohl unter Drogeneinfluss

Haidhausen · Mann geht Reisende und Beamte an

Ein 33-Jähriger hat am Münchner Ostbahnhof Reisende, Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit und Bundespolizisten angegriffen. Symbolbild: Bundespolizei

Ein 33-Jähriger hat am Münchner Ostbahnhof Reisende, Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit und Bundespolizisten angegriffen. Symbolbild: Bundespolizei

Haidhausen · Am Mittwochabend, 11. März, ging ein 33-Jähriger am Ostbahnhof Reisende, Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit sowie Bundespolizisten an. Zur Eigensicherung musste der Mann an Händen und Beinen gefesselt werden. Nach einer Blutentnahme musste der, vermutlich unter Drogeneinfluss Stehende, weiter im Krankenhaus verbleiben.

Gegen 21.45 Uhr wurde eine Streife der Bundespolizei im östlichen Personentunnel des Münchner Ostbahnhofs nach einem Hinweis auf einen 33-Jährigen aufmerksam. Er soll mehrere Reisende verbal und teilweise auch körperlich angegangen sein. Gegenüber einer Streife der Deutsche Bahn Sicherheit, welche den Deutschen bereits an der Wand fixiert hatte, verhielt er sich ebenfalls aggressiv und bedrohte sie unter anderem mit dem Tode.

Der junge Mann wurde daraufhin auf die Bundespolizeiwache am Ostbahnhof gebracht, wo er aus Gründen der Eigensicherung durchsucht werden sollte. Hierbei bedrohte er auch die Beamten mit dem Tode, trat nach einem Bundespolizisten und traf ihn am Knie und Schienbein. Daraufhin wurden im Hand- und Fußfesseln angelegt um weitere Attacken zu verhindern. Der 24-jährige Beamte erlitt keine Verletzungen und war weiterhin dienstfähig.

Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab bei dem Münchner einen Wert von 3,63 Promille. Außerdem zeigte er drogentypisches Verhalten. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft ordnete diese eine Blutentnahme bei dem 33-Jährigen an. Ein Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus, wo er nach der Blutentnahme noch zur weiteren medizinischen Behandlung bleiben musste.

Den Mann erwartet ein Strafverfahren wegen Widerstands und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung.

Artikel vom 16.03.2020
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