Fünf Quadratmeter beschäftigen Freistaat, Stadt und Gerichte seit Jahren.

»Heiliger Bürokratius«

Feldmoching · Eine kleine, schwarz eingebaute Essecke in der Schwarzhölzlsiedlung sorgt seit Jahren für Zündstoff zwischen dem bayerischen Innenministerium, der Landeshauptstadt München und der Regierung von Oberbayern.

Es geht pro Doppelhaushälfte um sage und schreibe zweieinhalb Quadratmeter Wohnfläche und die Essecke ist von Außen nicht einmal sichtbar. Stadtrat und Fraktionsvorsitzender Hans Podiuk: »Die Lokalbaukommission mag ja Recht haben. Sie kann also den Erker beseitigen lassen, sie muss aber nicht. Mit dem gesunden Menschenverstand ist es ohnehin nicht mehr erklärbar, dass wegen zweieinhalb Quadratmetern die Regierung von Oberbayern, das Verwaltungsgericht und schließlich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof damit beschäftigt werden müssen.

Die Regierung von Oberbayern und das Innenministerium haben eine Duldung des Erkers angeregt. Es wurde ausdrücklich festgestellt, dass eine schlichte Duldung mit dem Gebot der Verhältnismäßigkeit in Einklang stünde. Die Belassung ließe sich auch laut Innenministerium ohne weiteres vertreten, denn die zulässige überbaute Fläche würde weder vergrößert, noch kann mit der nicht sichtbaren Essecke eine Gefahr für weitere Bezugsfälle heraufbeschworen werden. Warum also bleibt die Stadt so stur?

Ob im vorliegenden Fall wenigstens ein Bußgeldbescheid erlassen werden kann, hängt von der Antwort des Innenministeriums auf das Schreiben des Oberbürgermeisters vom 14. August 2000 ab. Darin heißt es: »Nachdem nun der Fall Essecke einvernehmlich zu dem Ergebnis gebracht wurde, den illegalen Ausbau zu dulden und von einer Beseitungsanordnung abzusehen, bleibt nach wie vor die Frage nach einem Bußgeldverfahren gegen den Bauherren.

Da es sich nachweislich um einen bewussten und vorsätzlichen Schwarzbau handelt, ist meines Erachtens unabhängig von der ausgesprochenen Duldung, die Weiterverfolgung des eingeleiteten Bußgeldverfahrens unerlässlich.

Vorläufig bis zu einer abschließenden Klärung des Sachverhaltes wird das Planungsreferat das bereits eingeleitete Bußgeldverfahren, das 1998 unterbrochen wurde und damit frühestens am 16. März 2001 verjährt, ruhen lassen«.

Artikel vom 04.10.2000
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