Altstadt · Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

Altstadt/München · Am vergangenen Freitag, 28.06., wurden zwei Männer in der Altstadt wegen Trunkenheit im Verkehr sowie einer Verkehrsordnungswidrigkeit angezeigt, da sie zu zweit auf einem E-Scooter fuhren. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass E-Scooter nur durch eine Person genutzt werden dürfen.

Für das Fahren unter Alkoholeinfluss gelten die gleichen Grenzen wie bei Kraftfahrzeugen. Wer einen E-Scooter mit mehr als 0,5 Promille führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sollte man in Folge des Alkohols nicht fahrtüchtig sein, ist es sogar möglich, dass man ab 0,3 Promille eine Anzeige erhält.

Artikel vom 01.07.2019
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