Daten wurden komplett neu erfasst, nicht die bestehenden aktualisiert

München · Neuer Mietspiegel ab sofort erhältlich

Der neue Mietspiegel liegt vor. Die Berechnungsvorgaben laut Gesetz sorgen für Kritik in der Münchner Stadtspitze. Foto: LHM

Der neue Mietspiegel liegt vor. Die Berechnungsvorgaben laut Gesetz sorgen für Kritik in der Münchner Stadtspitze. Foto: LHM

München · Der Sozialausschuss des Stadtrates hat mit Beschluss vom 14. März den Mietspiegel für München 2019 veröffentlicht. Danach liegt der Quadratmeterpreis für Bestandsmietverhältnisse durchschnittlich bei 11,69 Euro und ist gegenüber dem letzten neu erstellten Mietspiegel aus dem Jahr 2017 im Schnitt um 4,1 Prozent gestiegen.

Die durchschnittlichen Betriebskosten liegen bei 1,92 Euro pro Quadratmeter, die Kosten für Heizung und Warmwasser steigen im Vergleich zum Mietspiegel 2017 um 6 Cent auf 1,03 Euro pro Quadratmeter.

Den Mietspiegel gibt es ab sofort kostenlos in der Stadtinformation im Rathaus. Er kann außerdem im Amt für Wohnen und Migration unter Telefon 089/233-40200 bestellt werden.

Online ist der Mietspiegel unter www.mietspiegel-muenchen.de zu finden. Zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete steht wieder ein aktueller Onlinerechner zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund der erneut gestiegenen Mietspiegelmiete und des dramatisch angespannten Mietwohnungsmarktes in München forderten Oberbürgermeister Dieter Reiter und Sozialreferentin Dorothee Schiwy die Bundespolitik bereits wiederholt auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für die dringend nötigen Reformen des Mietspiegels zu schaffen.

Zudem kündigte der Oberbürgermeister an, einen echten Mietspiegel für München erheben zu lassen, um aufzuzeigen, wie eine echte Durchschnittsmiete im Vergleich zur Mietspiegelmiete in der Landeshauptstadt aussehe. Diese solle dann auch als Grundlage für die Mieten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften dienen.

Die Landeshauptstadt und Mietverbände setzen sich seit Jahren dafür ein, dass der für die Erhebung der Mietspiegeldaten geltende Vierjahreszeitaum abgeschafft wird, damit auch langjährige Bestandsmieten in die Berechnung mit einfließen. Weiterhin sollen auch geförderte Wohnungen in die Stichprobe des Mietspiegels aufgenommen werden, um eine tatsächliche ortsübliche Vergleichsmiete zu erhalten. Die Bundesregierung hat für das erste Halbjahr 2019 die Vorlage eines weiteren Gesetzesentwurfes in Aussicht gestellt, der dieses Thema aufgreifen soll.

Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bezieht sich im derzeit gültigen Mietspiegel immer auf einen konkreten Einzelfall. Hierzu werden in einem mehrstufigen Verfahren zahlreiche Faktoren wie beispielsweise Wohnlage, Baujahr oder Ausstattungsmerkmale einer Wohnung herangezogen. Daher kommt es häufig zu einer Abweichung vom tatsächlichen Durchschnittsquadratmeterpreis.

Der veröffentlichte Mietspiegel ist eine Neuerstellung. Die Daten für den Mietspiegel 2019 wurden nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen von dem Institut Kantar TNS in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität (Professor Dr. Göran Kauermann) erhoben und ausgewertet. Die Datensammlung basiert auf repräsentativen Umfragen bei Münchner Haushalten im letzten Jahr.

Berücksichtigt wurden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Mieten, die in den Jahren 2014 bis 2017 neu vereinbart oder geändert worden sind. Der Mietspiegel ist eine Orientierung für Vermieter und Mieter über die durchschnittliche Miethöhe in der Landeshauptstadt. Mit Hilfe des Mietspiegels können Vermieterinnen und Vermieter Mieterhöhungen begründen beziehungsweise Mieterinnen und Mieter Mieterhöhungsverlangen überprüfen. Der Mietspiegel gilt für die rund 500.000 frei finanzierten Wohnungen in München.

Artikel vom 20.03.2019
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