Sonderzuwendung

Sonderzahlung der Gemeinde Haar

Haar · Die Gemeinde Haar beschenkt bedürftige Menschen zu Weihnachten. Alleinstehende und Alleinerziehende, die momentan Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter vom Landratsamt München be- ziehen, erhalten eine Sonderzahlung von je 50 Euro.

Den gleichen Betrag gibt es zudem für jedes Kind von Hilfeempfängern. Kinderlose Ehepaare und Lebensgemeinschaften erhalten eine Zuwendung in Höhe von 80 Euro. 40.000 Euro insgesamt wurden im Advent verteilt.

468 Fälle von Hilfeempfängern, das sind 845 Einzelpersonen, gibt es in der Gemeinde Haar. Davon beziehen 624 Personen Hartz IV, darunter 279 Kinder. Die restlichen 211 Personen erhalten alters- oder krankheitsbedingt eine Grundsicherung. Alleinstehende haben bei Hartz IV nur 416 Euro im Monat zum Leben, bei Ehe- und Lebenspartnerschaften sind es pro Kopf 374 Euro.

In der Grundsicherung muss eine Einzelperson mit 433 Euro im Monat auskommen, Ehe- und Lebenspartnerschaften erhalten pro Person 390 Euro. „Wer in Haar lebt, soll sich auch in schwierigen Zeiten nicht im Abseits fühlen“, sagt Bürgermeisterin Gabriele Müller. „Und gerade zur Weihnachtszeit ist uns diese Botschaft sehr wichtig.“

Artikel vom 27.12.2018
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