Ambulant und stationär aus einer Hand

Bezirk Oberbayern übernimmt ambulante Hilfe zur Pflege in München

Bezirkstagspräsident Josef Mederer erläutert den aktuellen Stand der Aktenübergabe. Foto: VA

Bezirkstagspräsident Josef Mederer erläutert den aktuellen Stand der Aktenübergabe. Foto: VA

München · Viele ältere Menschen können ihre Pflege in den eigenen vier Wänden nicht finanzieren, weil sie nur geringes Einkommen und Vermögen haben und die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen. Die Lücke zu den Pflegekosten schließt die Sozialhilfe.

Zum 1. Januar 2019 gibt es für die ambulante Hilfe zur Pflege eine wichtige Änderung: Die Zuständigkeit für diese Art der Sozialhilfe geht für Pflegebedürftige, die in München leben, auf den Bezirk Oberbayern über.

In der Landeshauptstadt München betrifft die Änderung nach dem derzeitigen Stand 2.350 Bürgerinnen und Bürger. 1.723 von ihnen sind Empfänger von Grundsicherung, die sie künftig ebenfalls vom Bezirk Oberbayern erhalten. Im Jahr 2017 hat der bisherige Sozialhilfeträger dafür rund 70 Millionen Euro aufgewendet. In ganz Oberbayern erhalten künftig 3.446 Menschen ihre ambulante Pflege vom Bezirk. »Wir haben uns intensiv vorbereitet, um für die betroffenen Menschen den reibungslosen Übergang ihrer Leistungen sicherzustellen«, sagt Bezirkstagspräsident Josef Mederer. »Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Sozialämtern ist bestens; die Übergabe der Akten läuft reibungslos.

Ab 1. Januar 2019 erhalten alle ambulant pflegebedürftigen Münchnerinnen und Münchner ihre Leistungen neu vom Bezirk Oberbayern. Damit sind künftig alle ambulanten und stationären Hilfen beim Bezirk. Die Bescheide versenden wir gerade.«

Der Wechsel der Zuständigkeit ergibt sich aus dem Bayerischen Teilhabegesetz I. Es legt die ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege bei den bayerischen Bezirken zusammen. »Ambulant und stationär aus einer Hand war der Wunsch der Betroffenenverbände und des Landkreis- und Städtetages«, erklärte Mederer. Mit der ambulanten Pflege ziehen auch die sogenannten Annexleistungen wie beispielsweise die Grundsicherung sowie die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, die Hilfen in sonstigen Lebenslagen und die stationären Hilfen unterhalb Pflegegrad 2 (Rüstigen-Bereich) zum Bezirk Oberbayern um. Zur ambulanten Pflege zählt auch, wenn Betroffene in eine Wohngemeinschaft der Pflege umziehen.

Der überörtliche Sozialhilfeträger übernimmt die Sachbearbeitung und die Kosten. Daran, wer die Hilfe vor Ort konkret erbringt, also am einzelnen ambulanten Pflegedienst, ändert sich nichts.

Bezirk Oberbayern übernimmt Sachbearbeitung und Kosten

Der Bezirk Oberbayern gewährt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Bestandsschutz. Dieser gilt für Leistungen für pflegebedürftige Menschen, die die örtlichen Sozialhilfeträger mit Stand 31. Dezember 2018 geprüft und bewilligt haben. Der Bestandsschutz erlischt, sobald ein Hilfefall neu bewertet werden muss. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Pflegegrad oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern. Bei Erstanträgen, die nach dem 1. Januar 2019 gestellt werden, prüft der Bezirk die Voraussetzungen für den Bedarf neu.

Die Servicestelle des Bezirks Oberbayern (www.bezirk-oberbayern.de/servicestelle) sowie die Pflegekassen und die örtlichen Sozialämter bieten die entsprechende Beratung an.

Laut dem Bezirkstagspräsidenten ist der Bezirk Oberbayern zudem bestrebt, sich an bereits bestehenden Beratungsnetzwerken zu beteiligen.

Artikel vom 22.12.2018
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