KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele München · Besondere Mischung wird hier garantiert
Wir verlosen Tickets für die Lange Nacht der Musik
München · Residenz-Gala-Konzert
Wir verlosen 5 x 2 Karten
Weitere Gewinnspiele
Knapp 800.000 Euro für Mietwohnungen in Forstinning
Forstinning/Ebersberg · Bezahlbarer Wohnraum
Forstinning/Ebersberg · Die Gemeinde Forstinning, Landkreis Ebersberg, will im Otto-von-Scheyern-Weg 18 einen Neubau mit sechs Mietwohnungen errichten. Dazu hat die Regierung von Oberbayern einen Zuschuss in Höhe von 796.000 Euro bewilligt. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf fast 2,7 Millionen Euro.
Die Wohnungen werden in einem zweigeschossigen Neubau errichtet. Mit dem Projekt sollen vor allem Wohnungen für einkommensschwächere Haushalte errichtet werden. In den Ein- und Dreizimmerwohnungen finden Alleinstehende oder Familien unterschiedlicher Größe und Altersstruktur neuen Wohnraum. Alle Wohnungen sind barrierefrei gestaltet. Sie eignen sich daher auch für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Im Jahr 2018 stehen der Regierung von Oberbayern im Kommunalen Wohnraumförderprogramm insgesamt 100 Millionen Euro für Zuschüsse aus Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern sowie Darlehen der Landesbodenkreditanstalt zur Verfügung. Mit dem Förderprogramm, das Anfang 2016 gestartet wurde, werden Städte und Gemeinden bei der Schaffung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt.
Die Regierung von Oberbayern ist Bewilligungsstelle für Soziale Wohnraumförderung. Sie setzt die vom Bayerischen Bauministerium zugewiesenen Mittel für die Förderung von Miet-wohnungen ein und leitet die zur Förderung von Eigenwohnraum vorgesehenen Mittel entsprechend dem gemeldeten Bedarf an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weiter. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit informiert die Regierung von Oberbayern Multiplikatoren in den Landratsämtern und kreisfreien Städten und bildet sie auch fort. Auskünfte erteilen die Regierung von Oberbayern, die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte Ingolstadt und Rosenheim. Für die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München steht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de
Artikel vom 27.11.2018Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Forstinning (weitere Artikel)
- Ebersberg (weitere Artikel)
- Kurier Ebersberg (weitere Artikel)