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Gruppen und Initiativen sind aufgerufen, Kandidaten aufzustellen
München · Wahl des Selbsthilfebeirats ab 10. November
München · Ab 10. November bis einschließlich 3. Dezember wird der 21. Selbsthilfebeirat der Landeshauptstadt München durch Briefwahl gewählt.
Alle Selbsthilfegruppen und selbstorgansierten Initiativen in München sind aufgerufen, Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen und sich an der Wahl zu beteiligen.
Der Selbsthilfebeirat ist ein von Stadtrat eingesetztes unabhängiges Gremium zur Beratung der Landeshauptstadt München in allen Fragen der Selbsthilfe. Er vertritt die Interessen der Selbsthilfe und setzt sich für ein selbsthilfefreundliches Klima in der Stadt ein. Unter anderem begutachtet er die Förderanträge der Selbsthilfegruppen und gibt dazu Empfehlungen an die Stadtverwaltung.
Der Selbsthilfebeirat setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen, davon werden vier Mitglieder durch die Selbsthilfeinitiativen gewählt und fünf von der Landeshauptstadt München bestellt. Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
Die zu wählenden vier Mitglieder des Selbsthilfebeirats sollen bestimmte Themenbereiche abdecken. Dass bedeutet, sie kommen aus Gruppen bzw. Initiativen, die in diesen Themenfeldern aktiv sind. Gewählt wird je ein Vertreter aus den Bereichen Gesundheit, Soziales, Familienselbsthilfe und Migration.
Wahlberechtigt sind Gruppen und Initiativen der Selbsthilfe mit Sitz in der Landeshauptstadt München, denen überwiegend Bürger der Landeshauptstadt München angehören.
Jede wahlberechtigte Gruppe oder Initiative darf einen Wahlzettel ausfüllen. Damit kann sie für jeden der vier Themenbereiche einen Kandidaten wählen. Es werden also insgesamt vier Stimmen vergeben.
Jede Gruppe und jede Initiative darf einen Kandidaten aufstellen
Gruppen und Initiativen, die bereits im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis 10. November per Postsendung die Wahlunterlagen. Alle anderen Selbsthilfegruppen und selbstorganisierten Initiativen, die sich an der Wahl beteiligen möchten, können sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen (Kontakt per E-Mail an info@selbsthilfe beirat-muenchen.de) und erhalten anschließend die Wahlunterlagen.
Wählbar sind alle ehrenamtlich tätigen Mitglieder der wahlberechtigten Gruppen und Initiativen der Selbsthilfe, wobei jede Gruppe und jede Initiative maximal einen Kandidaten aufstellen darf. Die Wahlbewerbung muss mit den Mitgliedern der jeweiligen Gruppe oder Initiative abgestimmt sein.
Die Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten müssen mit der unterzeichneten Bewerber-Erklärung spätestens bis 15. Oktober dem Wahlvorstand beim Selbsthilfebeirat vorliegen. Sie können postalisch oder persönlich eingereicht werden.
Fragen zur Wahl beantworten Erich Eisenstecken, Ingrid Mayerhofer und Eva Parashar von der Geschäftsstelle des Selbsthilfebeirats im Selbsthilfezentrum München. Sie sind erreichbar unter Telefon 0 89 / 53 29 56-16, -19 oder -26.
Weitere Informationen zum Selbsthilfebeirat gibt es auch auf www.selbsthilfebeirat-muenchen.de
Artikel vom 06.09.2018Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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