Horrende Rechnung

Achtung, unseriöse Schlüsseldienste

Schwabing/München · Aus aktuellem Anlass warnt die Polizei Schwabing vor unseriösen Schlüsseldiensten. Am 18. Juli forderte eine 25-Jährige den Schlüsseldienst an, da sie sich aus ihrer Wohnung ausgesperrt hatte.

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Die Tür konnte durch den Schlüsseldienst geöffnet werden, dass Schloss wurde ausgewechselt. Allerdings staunte die Frau nicht schlecht, als ihr der Handwerker am Ende eine Rechnung über mehrere hundert Euro ausstellte und sie dazu aufforderte, diese vor Ort mit der EC-Karte zu bezahlen.

Bei der Schwabinger Polizei wurden in letzter Zeit vergleichbare Fälle mit überhöhten Schlüsseldienstrechnungen angezeigt. Nutzt ein Handwerker eine Notlage oder die Unerfahrenheit eines Auftraggebers aus und stellt eine Rechnung, die in einem auffälligen Missverhältnis zur erbrachten Leistung steht, macht er sich womöglich strafbar und riskiert, dass das Rechtsgeschäft sittenwidrig und damit nichtig ist.

Die Polizei rät

  • Am besten informieren Sie sich bereits im Vorfeld über ortsansässige Handwerkerfirmen mit Notdienst, über deren Preise und über die Möglichkeit einer Bezahlung per Überweisung. Lassen Sie sich dabei aber nicht von vermeintlich professionellen Webseiten oder Werbungen blenden. Die ortsüblichen Preise für Notdiensteinsätze erfährt man übrigens bei der Handwerkskammer.
  • Bei telefonischer Bestellung eines Schlüsseldienstes schildern Sie am besten Ihr genaues Problem und lassen sich über die zu erwartenden Kosten der Türöffnung und die Anfahrtskosten aufklären.
  • Beauftragen Sie zunächst nur die Öffnung der Tür und keine weiteren Leistungen wie etwa den Einbau eines neuen Schlosses. - Vereinbaren Sie wenn möglich einen verbindlichen Festpreis. Notieren Sie sich den Namen Ihres Gesprächspartners.
  • Unterschreiben Sie keine ungeprüften Auftragsformulare und verlangen Sie im Anschluss in jedem Fall eine Rechnung, auf der alle Positionen einzeln aufgelistet sind.

Im Zweifel die 110 anrufen

  • Am Ende noch ein Tipp: Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit einer Forderung, bezahlen Sie nicht sofort, sondern lassen Sie sich eine Rechnung ausstellen, die Sie dann in aller Ruhe prüfen und begleichen können.

Reagiert der Handwerker auf diesen Vorschlag ungehalten oder fordert Sie auf, Nachbarn um Bargeld zu bitten, ist dies ein Indiz für unseriöses Geschäftsgebaren.

Scheuen Sie sich in solchen Fällen nicht, den Polizei-Notruf 110 zu rufen.

Artikel vom 30.07.2018
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