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Hunde dürfen nicht mit zum Badesee
Landkreis München · Die Baderegeln im Landkreis München kompakt zusammengefasst
Auch am Feringasee ist das Mitbringen von Hunden untersagt. Foto: Raupach/wikimedia
Landkreis München · Die sommerlichen Temperaturen locken viele Bürgerinnen und Bürger an die erfrischenden Badeseen im Landkreis. Damit trotz der vielen Besucher ein friedliches Miteinander möglich ist, gibt es für die Erholungsgebiete des Landkreises München Benutzungssatzungen, welche das Verhalten in den Erholungsgebieten regeln.
Diese sind jederzeit in der aktuellen Fassung auf der Website des Landkreises
München unter folgender Adresse einsehbar: www.landkreis-muenchen.de/themen/freizeit-kultur-sport/badeseen-und-badegewaesser/
Das Mitbringen von Hunden ist in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September jeden
Jahres grundsätzlich verboten. In der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April
müssen Hunde an der Leine geführt werden. Darüber hinaus gibt es einige
grundlegende Regeln, um deren Beachtung das Landratsamt München bittet:
• Verwenden Sie keine Tonwiedergabegeräte (ausgenommen über Kopfhörer).
• Errichten und betreiben Sie keine offenen Feuerstellen und grillen Sie
am Feringasee, am Heimstettener See und am Unterschleißheimer See nicht
außerhalb der Grillzonen oder auf dem Boden.
• Bringen Sie bitte
während der Badesaison (1. Mai bis 30. September) keine Tiere mit.
• Stellen Sie keine Zelte auf und übernachten Sie nicht in den Erholungsgebieten.
• Füttern Sie bitte keine Wasservögel.
• Wegen der besonders
beengten Verhältnisse am Deininger Weiher ist dort das Radfahren und -schieben
ganzjährig nicht gestattet.
• Respektieren Sie bitte die Fischer.
Das Fischereirecht ist in allen Erholungsgebieten an einen örtlichen Fischereiverein
verpachtet.
Kontrollen am Deininger Weiher – Bei Verstößen droht Bußgeld. Im Erholungsgebiet Deininger Weiher kontrolliert auch in dieser Badesaison wieder ein Sicherheitsdienst die Einhaltung der Benutzungssatzung. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld belegt werden. Der Wachdienst übt im Auftrag des Landratsamts das Hausrecht aus und kann Platzverweise aussprechen. Das Landratsamt München bittet alle Badegäste um Beachtung der geltenden Regeln und wünscht entspannte Sommermonate an den Münchner Seen.
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