Neue Amnestie: Waffen können noch abgegeben werden

Ebersberg·Seit Mitte letzten Jahres haben die Landkreisbürger wieder die Möglichkeit, Waffen und Munition straffrei und kostenlos im Landratsamt abzugeben, die sie illegal erworben oder unerlaubt in ihrem Besitz haben.

Dazu gehören auch Waffen, die auf Dachböden, Kellern oder in alten Schuppen gefunden wurden oder in der Hinterlassenschaft von Verstorbenen aufgetaucht sind. Das gilt bis 1. Juli 2018. Das am 5. Juli 2017 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes sieht diese Amnestiefrist vor. Zuletzt hatte es im Jahr 2009 eine ähnliche Strafverzichtsregelung gegeben. Damals konnten bundesweit etwa 200.000 Waffen aus dem Verkehr gezogen werden. Ausgeschlossen wird ein Strafverzicht, wenn beispielsweise der Waffenbesitzer bereits darüber informiert worden ist, dass gegen ihn wegen waffenrechtlicher Verstöße ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist.

Wenn jemand eine Waffenerlaubnis besitzt und eine Waffe abgeben möchte, in deren Besitz er unerlaubt war, führt das nicht automatisch dazu, dass die Waffenerlaubnis widerrufen wird. Wer Waffen legal erworben hat und sie mit der entsprechenden Berechtigung besitzt, sie aber nicht mehr benötigt, kann sie unabhängig von dieser neuerlichen Amnestiefrist jederzeit kostenfrei beim Landratsamt abliefern. Weitere Informationen erhalten Interessierte im Landratsamt unter der Tel. 08 092 /823 188. Vor der Abgabe einer Waffe sollte man unbedingt dort einen Termin vereinbaren. Das ist jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich.

Artikel vom 07.06.2018
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