Ausschluss der Medien ist gesetzeswidrig

Erding · Das Landratsamt Erding hat in einer Mitteilung an die Medien unmissverständlich klargestellt, dass der Ausschluss von Medienvertretern bei öffentlichen Versammlungen gesetzeswidrig ist. Eine Zuwiderhandlung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis 3.000 Euro geahndet werden könne.

Hintergrund für diese Klarstellung ist der pauschale Ausschluss von Journalisten der Erdinger Lokalredaktion der Süddeutschen Zeitung seitens des AfD-Kreisverbands Erding auf dessen Veranstaltungen.

Der Bereich Kommunalaufsicht am Landratsamt Erding macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass diese Vorgehensweise gegen Artikel 10, Absatz 2, Satz 1 des Bayerischen Versammlungsgesetzes verstoße.

Dieser Satz lautet: »Pressevertreter können nicht ausgeschlossen werden.« Er bezieht sich auch die Rechte und Pflichten der Veranstalter von Versammlungen in geschlossenen Räumen.

»Gerade parteiliche Informationsveranstaltungen, wie zuletzt z.B. der Diskussionsabend mit Hansjörg Müller in Dorfen, stellen solche Versammlungen in geschlossenen Räumen dar«, teilt die Pressestelle des Landratsamts mit.

Bei Versammlungen im Freien könne – schon aus praktischen Gründen – kein Ausschluss erfolgen, da sich eine solche Versammlung nicht abgrenzen lasse.

Artikel vom 26.05.2018
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