Rettungsfahrzeug widerrechtlich für Spazierfahrt genutzt

München · Rasender »Sani«: Zeugen gesucht

München · Am Mittwoch, 9. Mai, gegen 10.15 Uhr, fiel einer Streife ein Rettungsfahrzeug auf, dass in unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten auf der Prinzregentenstraße mehrere Fahrzeuge in einer äußerst riskanten Fahrweise überholte bzw. bedrängte, meldete die Polizei jetzt.

Weitere Ermittlungen sind notwendig. Deshalb hat die Polizei einen Zeugenaufruf gestartet: Personen, die sachdienliche Hinweise zum Vorfall machen können, insbesondere Verkehrsteilnehmer die durch das Verhalten des 34-Jährigen gefährdet oder geschädigt wurden, werden gebeten, sich mit der Verkehrspolizeiinspektion, Tegernseer Landstraße 210, 81549 München, Tel.: 089/6 21 60, in Verbindung zu setzen.

Mehrere Fahrzeuge mussten bei der Fahrt des »Rettungswagens« zur Seite fahren und touchierten dabei teilweise auch den Randstein. Am Oskar-von-Miller-Ring fuhr der Rettungswagen trotz des für ihn geltenden Rotlicht nach links (Richtung Maximilianplatz) in die Kreuzung, sodass erneut mehrere Verkehrsteilnehmer aus dem bevorrechtigten Querverkehr stark abbremsen mussten. Aufgrund der riskanten Fahrweise des Rettungsfahrzeugs konnte die Streife dem Fahrzeug zunächst nicht weiter folgen.

Im Zuge der daraufhin getätigten Ermittlungen, konnte schließlich ein 34-Jähriger als Fahrer des Rettungswagens ermittelt werden. Dieser war bereits am 7. Mai einem Polizeibeamten in Freizeit aufgefallen, als er mit dem Rettungsfahrzeug zur Wasserwacht am Riemer See fuhr. Anschließend führte er dort in seiner Einsatzbekleidung seinen Hund zum Spazieren aus. Dies stellt einen Verstoß nach der Hygienevorschrift des Rettungsdienstes dar. Weiter konnte eruiert werden, dass das Fahrzeug als Rettungsfahrzeug nicht zugelassen ist und daher Blaulicht und Martinshorn dauerhaft deaktiviert sein müssten.

Da der 34-Jährige auch kein ausgebildeter Rettungsassistent ist, ist ihm das Führen eines Rettungswagens, mit den darin befindlichen Medikamenten, nicht erlaubt. Der Mann muss sich daher wegen mehrerer Delikte verantworten. Ihm werden unter anderem Nötigung im Straßenverkehr, Amtsanmaßung sowie Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und die Straßenverkehrsordnung angelastet.

Artikel vom 14.05.2018
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