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Rottweilerbiss in S-Bahn
Rottweiler dürfen aufgrund ihrer Größe in der S-Bahn nur mit Maulkorb mitfahren. Foto: Bundespolizei
Eching · Eine 34-Jährige wurde in der S1 durch einen Rottweiler in den Unterarm gebissen. Sie wurde anschließend durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht.
Die Hausordnung der Deutschen Bahn AG schreibt für derartige Hunde einen Maulkorb vor. Sie setzte sich neben einen 47-jährigen Münchner, der seinen Hund -einen Rottweiler- dabeihatte. Einen Maulkorb trug der Hund nicht.
Als die Frau wenig später mit ihrer rechten Hand unabsichtlich eine leichte Bewegung in Richtung des Hundes machte, biss dieser die Echingerin in den Unterarm. Sie trug eine blutende Wunde davon und wurde durch einen Rettungswagen in ein Münchner Krankenhaus gebracht.
Eine Streife der Bundespolizei nahm den Sachverhalt auf, leitete gegen den Münchner ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ein und informierte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) München.
Der Rottweiler hat nach Angaben des KVR einen Wesenstest bestanden, der ihn von der Maulkorbpflicht befreit.
Die Hausordnung der Deutsche Bahn AG schreibt jedoch für alle Hunde über einem Stockmaß von 40 cm einen Maulkorb vor.
Artikel vom 30.04.2018Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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