Wegen Zweckentfremdung in Haft

Münchner vermietet illegal und verweigert Bußgeldzahlung

München · Die Wohnungsnot in München zwingt die Stadt zu drastischen Maßnahmen. Nachdem das Bußgeld bei festgestellter Zweckentfremdung wie touristischer Vermietung oder vorsätzlicher Leerstand auf 50.000 Euro angehoben wurde, muss jetzt ein Mann in Ersatzzwangshaft. Er hatte sich geweigert, das Bußgeld zu bezahlen.

Der Mann ist selbst Mieter und hat Mietraum illegal weitervermietet. Aus diesem Grund sollte er bereits im vergangenen Oktober ein Bußgelds zahlen. Weil er das schon damals verweigerte, musste er das erste Mal in Haft. Am Donnerstag, 19. April, wurde er erneut festgenommen.

Sozialreferat bezeichnet die ­Vermietungen als »Hotelbetrieb«

Das Sozialreferat hatte beim Verwaltungsgericht zum zweiten Mal Antrag auf Ersatzzwangshaft gestellt, nachdem der Mann die Anordnungen des Sozialreferats auch nach Beendigung der ersten Inhaftierung nicht befolgt hatte. Die Zweckentfremdung der Wohnung wurde weiterhin fortgesetzt. Der Mieter vermietet neben der betreffenden Wohnung noch weitere Wohnungen in München an wechselnde Untermieter weiter, ähnlich einem Hotelbetrieb, und erzielt damit ­hohe Einnahmen. Diese Personen halten sich meist nur vorübergehend – nämlich wegen einer medizinischen Behandlung – in den Wohnungen auf. Die Wohnungen werden somit ihrer eigentlichen Zweckbestimmung entzogen.

Das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, hatte dem Mieter nach Bekanntwerden die zweckfremde Nutzung wiederholt untersagt und Zwangsgelder festgesetzt. Mehrere gegen ihn verhängte und kontinuierlich erhöhte Zwangsgelder verweigerte der Mann jedoch. Um den Mieter zur Aufgabe der Zweckentfremdung zu bewegen, beantragte das Sozialreferat beim Verwaltungsgericht in Bezug auf dieselbe Wohnung erneut eine Ersatzzwangshaft, die vom Gericht abermals angeordnet und nunmehr auch vollstreckt wurde.

Artikel vom 25.04.2018
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