Nachpflanzungen werden kontrolliert

München · Jeder Dritte ignoriert Pflanzverpflichtung der Stadt

Um einen Baum zu fällen, bedarf es der Genehmigung der Stadt München. Oft gibt es die nur zusammen mit einem Bescheid zur Nachpflanzung.	Foto: gemeinfrei

Um einen Baum zu fällen, bedarf es der Genehmigung der Stadt München. Oft gibt es die nur zusammen mit einem Bescheid zur Nachpflanzung. Foto: gemeinfrei

München · Der Stadtrat hat die Untere Naturschutzbehörde im vergangenen Dezember beauftragt, die Nachpflanzung von Ersatzbäumen stärker zu überprüfen. Dies werden Baummanagerinnen und -manager übernehmen, die die Behörde personell verstärken.

Jetzt ist Pflanzzeit – es besteht also noch die Möglichkeit, versäumte Pflanzungen nachzuholen. Dabei geht es um Ersatzbäume für genehmigte Baumfällungen. Mit der Fällgenehmigung wird, wenn es die Situation vor Ort erlaubt, eine Ersatzpflanzung gefordert. Gerade bei der anhaltenden Bautätigkeit in München steigt die Bedeutung jedes einzelnen Baumes.

Bäume bieten Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Kleintiere, filtern unter optimalen Bedingungen bis zu 70 Pro- zent des Staubs aus der Stadtluft, spenden Schatten und verbessern das Kleinklima und die Luftqualität. Sie sind wichtig für die Stadtgliederung, schirmen Verkehrsflächen und andere Lärmquellen ab und haben häufig eine identitätsstiftende Wirkung und/oder kulturhistorische Bedeutung. Ihre positiven Wirkungen rücken zudem stärker in das Bewusstsein der Stadtgesellschaft.

Eine gezielte Untersuchung im Jahr 2016 hat gezeigt, dass die Pflanzverpflichtung für gefällte Bäume in etwa zwei Drittel der Fälle zwar tatsächlich eingehalten wird, allerdings wird etwa die Hälfte der durchgeführten Ersatzpflanzungen leider nicht angezeigt. Ein Drittel ignoriert die Pflanzverpflichtung vollständig – der Ersatzbaum fehlt.

Deshalb wird die Untere Naturschutzbehörde im Laufe des Jahres auf viele noch ausstehende Ersatzpflanzungen aufmerksam machen und Nachweise wie Rechnungen und Fotos einfordern. Die Fälle, bei denen keine Reaktion erfolgt oder bei denen trotz Verpflichtung keine Pflanzbereitschaft besteht, werden nach und nach vor Ort überprüft.

Bevor kostenpflichtige Bescheide im Briefkasten landen, empfiehlt die Stadtverwaltung fehlende Ersatzpflanzungen nachzuholen – im ­Interesse einer gut durchgrünten Stadt und damit im Interesse aller Münchner.

Sollten Unsicherheiten über die Ersatzpflanzungen bestehen, hilft die Untere Naturschutzbehörde weiter. Sie ist unter Tel. 0 89 / 2 33-2 27 99 oder per E-Mail an plan.ha4-naturschutz@muenchen.de zu erreichen.

Artikel vom 03.04.2018
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