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Gemeinde räumt auf
Ottobrunn · Baumschnitt- und Laubabfuhr von 9. bis 12. April
Ottobrunn · In der Woche von 9. bis 12. April findet in der Gemeinde Ottobrunn wieder die Baum- und Strauchschnittabfuhr statt, bei der auch Laub, in Papiersäcken abgefüllt, abgeholt wird:
Montag, 9. April 2018: Zonen 1, 5 und 9; Dienstag, 10. April 2018: Zonen 2 und 6; Mittwoch, 11. April 2018: Zonen 3, 7 und 10; Donnerstag, 12. April 2018: Zonen 4 und 8. Die Zonen finden Sie auf der Rückseite des Abfallkalenders.
Die Gartenabfälle müssen am Abfuhrtag bis 6.30 Uhr morgens gebündelt oder in Papiersäcken verpackt auf den Gehsteigen oder – wenn keine Gehsteige vorhanden sind – am äußersten rechten Fahrbahnrand bereitgestellt werden. Plastiksäcke sind nicht zulässig. Verwenden Sie bitte beim Zusammenbinden der Äste auch keine Plastikschnüre, Nylonstrümpfe o. ä., sondern Schnüre aus Naturmaterialien (z. B. Hanf, Jute…).
Die Äste müssen so gekürzt oder gebündelt werden, dass sie mühelos verladen werden können. Sie dürfen nicht länger als 2 m und nicht dicker als 10 cm sein und die Gesamtmenge darf 2,5 m3 nicht überschreiten. Die bereitgestellten Gartenabfälle dürfen den Verkehr (Fußgänger und Fahrzeuge) nicht behindern oder gefährden und müssen vom Müllwagen aus sichtbar sein, so dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust aufgenommen und abgefahren werden können.
Die Abfuhr und Entsorgung geschieht, aufgrund der Lage Ottobrunns in der Quarantänezone rund um das Befallsgebiet des Asiatischen Laubholzbockkäfers, in Absprache mit der für die Bekämpfung zuständigen Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Bitte beachten Sie, dass nur bei der Baumschnitt- und Laubabfuhr im Handel gekaufte Papiersäcke verwendet werden dürfen. Papiersäcke, die bei der regulären Biomüllabfuhr zusätzlich mitgenommen werden sollen, müssen bei der Gemeindekasse erworben werden.
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