Igel nicht einsammeln!

»November-SOS«

München · Jeden Herbst gehen bei der Unteren Naturschutzbehörde zahlreiche Anfragen zum Überwintern von Igeln ein.

Das Suchen und wahllose Einsammeln gesunder Igel im Herbst ist nicht notwendig, widerspricht den Gesetzen und stellt keinen Beitrag zum wirksamen Schutz der beliebten Stacheltiere dar.

Die Aufnahme eines Herbstigels muss vielmehr die Ausnahme sein. Entschließt man sich dennoch dazu, ist folgendes zu beachten: Es dürfen keine Igel, deren Gewicht über 500 Gramm beträgt, aufgenommen werden. – Igel, die der menschlichen Betreuung nicht bedürfen, sollten unverzüglich an den Fundort oder eine andere geeignete Stelle zurückgebracht werden. – Während einer eventuellen Überwinterung müssen die Igel artgerecht gehalten und im Frühjahr wieder in die Natur entlassen werden. – Tiere, die im Spätherbst im Freien gesehen werden, können mit Erdnussbruch, Trockenfutter mit weichen Bananen oder mit Katzenfutter zugefüttert werden.

Für weitere Informationen, insbesondere über die Maßnahme, die bei Aufnahme eines untergewichtigen Tieres zur Überwinterung zu ergreifen sind, oder für Hinweise zur Überwinterungshilfe im Freien steht das Planungsreferat, Untere Naturschutzbehörde – Artenschutz, Tel. 2 33-2 50 86, zur Verfügung. Diese Rufnummer gilt auch ganzjährig für Anfragen zu verletzten, kranken oder nachweislich verwaisten Jungigeln.

Artikel vom 14.11.2001
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