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Ausgesetzte Tiere vermehren sich schnell und verdrängen heimische Amphibien
Der Goldfisch macht der Stadt Probleme

Wer hätte gedacht, dass der adrette kleine Goldfisch in der freien Natur ein ziemlich hungriger Jäger ist? So hungrig, dass er nicht ausgesetzt werden darf. Foto: endlesswatts, CC0
München · Die Untere Naturschutzbehörde in München ist zurzeit mit einem Problem befasst, dass viele nicht für ein Problem halten: Das Aussetzen von Goldfischen.
Die Behörde im Referat für Stadtplanung und Bauordnung erreichen derzeit vermehrt Meldungen über das Aussetzen von Goldfischen in der freien Natur wie im Naturschutzgebiet Fröttmaninger Heide. Doch das Aussetzen von Gold- beziehungsweise Zierfischen aus dem Gartenteich in die freie Wasserlandschaft ist unzulässig, teilt die Naturschutzbehörde mit, denn innerhalb kurzer Zeit haben die Zierfische die heimischen Amphibien in den Tümpeln verdrängt.
Der Goldfisch ist einer der meistgehaltenen Zierfische weltweit. Ein Zierfisch, der sich auch in privater Haltung rege vermehrt – und dann häufig zum Problem wird. Denn wenn es im Gartenteich zu eng wird, landen die farbenprächtigen Haustiere oft im nächsten natürlichen Tümpel. Einmal eingesetzt, vermehren sich die anpassungsfähigen Goldfische schnell. In kurzer Zeit bilden sie ganze Schwärme – jedoch immer auf Kosten der anderen Teichbewohner, denn der Goldfisch frisst alles, was sich an Kleinlebewesen im Tümpel befindet. Für die heimischen Amphibien bedeutet das schnell das Aus. Aus diesem Grund ist das Aussetzen von Zierfischen und anderen zugekauften Tieren aus dem Gartenteich in die freie Wasserlandschaft gesetzlich untersagt und kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Kommt es im Gartenteich zum Gedränge, ist der Tierhalter verantwortlich, für seine Zierfische ein neues Zuhause zu finden. Sofern im Gartenteich ausreichend Platz vorhanden ist, wird in einschlägigen Foren auch ein Besatz mit Raubfischen diskutiert, welcher den Goldfischnachwuchs in Zaum halten soll. Welche Lösung man auch immer anstrebt, die Untere Naturschutzbehörde erklärt nochmals eindringlich: »Das Aussetzen in der Freien Natur ist jedenfalls tabu.«
Artikel vom 23.03.2017Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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