Managementplan für Allacher Forst

Informationsveranstaltung am Dienstag, 14. März

Allach · Im Rahmen einer sogenannten Auftaktveranstaltung informieren das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg und die Regierung von Oberbayern über Natura 2000 allgemein und speziell über das Vorgehen bei der Erstellung eines Managementplans für das FFH-Gebiet »Allacher Forst und Angerlohe«. Geplant ist 2017 mit den Kartierarbeiten zu beginnen, mit dem Ziel von Anfang an alle Beteiligten einzubeziehen und über die laufenden Schritte und Maßnahmen in Kenntnis zu setzen.

Alle Interessierten sind zur Teilnahme am Dienstag, 14. März, um 13.30 Uhr im Pfarrsaal der Pfarrgemeinde Maria Himmelfahrt in Allach, Ecke Höcherstraße/Franz Nißl Straße eingeladen. Das FFH-Gebiet »Allacher Forst und Angerlohe« beherbergt die großflächigsten Lohwaldrestbestände des ehemaligen Lohwaldgürtels mit Hutewald- und Magerrasenrelikten auf der Münchner Schotterebene. Die europäischen Mitgliedsstaaten haben sich zum Ziel gesetzt die biologische Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere aufrechtzuerhalten. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) und die Natura 2000 Verordnung.

Lebensräume und ­Biotope gelten als schützenswert
Für die Meldung als FFH-Gebiet mit einer Größe von 221 Hektar waren vor allem die Eichen-Hainbuchenwälder sowie die Vielzahl von weiteren Biotopen und Lebensräumen und deren enge Verzahnung ausschlaggebend. Da der Lebensraumtyp Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder im südbayerischen Raum besonders selten ist, hat er einen herausragenden Stellenwert und ist besonders erhaltenswert. Außerdem kommen naturnahe Kalk-Trockenrasen und Pfeifengraswiesen vor. Nicht ohne Grund wurden für diesen Bereich bereits das Naturschutzgebiet »Allacher Lohe« und die Landschaftsschutzgebiete »Allacher Forst« und »Angerlohe« ausgewiesen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer hat der ­Managementplan Hinweischarakter, er ist nicht rechtsverbindlich, wie Amt in Ebersberg mitteilt. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten zum Zeitpunkt der Meldung als FFH-Gebiet darf sich nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll gegebenenfalls gegen Entgelt erfolgen.

Artikel vom 08.03.2017
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...