Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Aus der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 14. November 2016:

Neubau Mikrobiologie auf dem Grundstück Sonnenstraße 8, 10, 12, Beteiligung im Verfahren nach Art. 73 BayBO; Bauantrag vom 14. September 2016

Beantragt wird der Neubau der Mikrobiologie auf dem Grundstück Sonnenstraße 8, 10, 12, Gemarkung Oberschleißheim.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 31 a »Sondergebiet Wissenschaft, Tierärztliche Fakultät südlich der Veterinärstraße«. Die Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 1 BauGB.

Folgende Befreiungen vom Bebauungsplan werden beantragt:

  • 1. Der geplante Neubau und die Nebengebäude überschreiten die Baugrenzen der Baufelder 3 und 4. Die Baulinie wird nicht eingehalten.
  • 2. Die Gebäudehöhe überschreitet mit 14,20 m die zulässige Wandhöhe. Die zurückversetzten Technikzentralen auf dem Dach haben eine Oberkante von 17,25 m. Der Bebauungsplan setzt eine Wandhöhe von 6,50 m fest. Entlang der Baulinie sind Gebäude mit einer Wandhöhe von max. 8,00 m zulässig.
  • 3. Die im Bebauungsplan vorgesehene Lärmschutzwand zur Sonnenstraße wird nicht errichtet, da abweichend vom Bebauungsplan keine schutzbedürftigen Nutzungen im Freien (wie Tierausläufe) realisiert werden. Der Lärmschutz wird über die Bauweise sichergestellt.
  • 4. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Gehölze und Bäume im Bereich der Lärmschutzwand werden nicht realisiert. Stattdessen werden 24 Bäume zwischen den Stellplätzen gepflanzt, das entspricht einem Baum pro 60 qm.
  • 5. Die geplanten Dachflächen werden nur teilweise begrünt. Die Technikflächen umfassen neben der Solarnutzung auch Rückkühlwerke und weitere technische Anlagen. Die Dachfläche der Technikzentrale im 3. OG wird nicht begrünt.
  • 6. Die Freiflächengestaltung erfolgt nicht gemäß Bebauungsplan. Die vorgeschlagenen Baumstandorte werden nicht einge­halten.
  • 7. Die Umgrenzung der Fläche für Stellplätze etc. wird durch die geplanten Stellplätze um ca. 4,50 m in östlicher Richtung überschritten.

Die Planung entspricht dem derzeitigen Stand der Gesamtplanung für den Campus Oberschleißheim (auf Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs 2013), die Basis für die anstehende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 a »Sondergebiet Wissenschaft Tierärztliche Fakultät südlich der Veterinärstraße« sein wird. Die Raumprogramme für die einzelnen Baukörper liegen inzwischen vor. Im nächsten Schritt wird diese städtebauliche Planung weiter detailliert, um die vollständigen planerischen Voraussetzungen (Rahmenplan) für die Änderung Bebauungsplan zu erarbeiten.

»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau der Mikrobiologie auf dem Grundstück Sonnenstraße 8, 10, 12, gemäß dem Bauantrag vom 14. September 2016, herzustellen. Auf eine angemessene Randbegrünung ist zu achten.« (Abstimmung: 10:29)

Anmerkung:
GR Spirkl gibt folgende Erklärung zu Protokoll: »Ich bin nicht grundsätzlich gegen das Bauvorhaben sondern der Ansicht, dass zuerst der Bebauungsplan aufgestellt werden sollte.«

Neubau Pferdeklinik auf dem Grundstück Sonnenstraße 14, 16, 18; Beteiligung im Verfahren nach Art. 73 BayBO

Auch hier wurden zahlreiche Befreiungen beantragt; auch hier wurde das gemeindliche Einvernehmen hergestellt.

Verlängerung der Baugenehmigung für die Asylbewerberunterkunft am Heuweg

Beantragt wird die Verlängerung der befristeten Baugenehmigung für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in Containerbauweise für 120 Asylbewerber auf dem Grundstück Heuweg 1, 3, 5, Fl.Nr. 206, Gemarkung Oberschleißheim. Diese wurde mit Genehmigungsbescheid vom 3. November 2014 erteilt sowie bereits einmal bis zum 31. Dezember 2016 verlängert (Bescheid vom 22. Juli 2016). Durch den, von der Regierung von Oberbayern verhängten Baustopp, konnte bisher leider noch nicht der Bau und Bezug der neuen Unterkunft an der Bahnhofstraße realisiert werden. »Der Bau und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Verlängerung der Baugenehmigung bis zum 30. Juni 2017 zu erteilen. Sollte die Unterkunft an der Bahnhofstraße vor dem 30. Juni 2017 fertiggestellt sein, ist die Containeranlage vor diesem Datum abzubauen. Die bestehende Containeranlage ist eingehend und zeitnah auf ihre Wintertauglichkeit zu prüfen.«

Errichtung eines Lagerplatzes auf dem Grundstück Mittenheimer Straße 76

Beantragt wird die Errichtung eines Lagerplatzes auf dem Grundstück Mittenheimer Str. 76, Fl.Nr. 438/36, Gemarkung Oberschleißheim. Das Grundstück liegt zum Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 »Gewerbegebiet östlich der St 2342«. Der unbeplante Bereich wird nach § 34 BauGB beurteilt. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Gewerbegebiet aus.

Bislang liegt keine genehmigte Planung der Außenanlagen vor. Im vorliegenden Bauantrag werden die Außenanlagen wie folgt dargestellt: In Teilfläche 1 (Fahrzeug-Export) befindet sich ein einstöckiger Bürocontainer mit den Maßen 6 m x 2,50 m. Hier ist ein Büroplatz für einen Mitarbeiter vorgesehen. In Teilfläche 2 (befinden sich 20 ortsfeste Schiffscontainer. Diese werden an örtliche Handwerker zu Lagerzwecken vermietet. In Teilfläche 3 (Export von Fahrzeugen und Waren) befinden sich nochmals 2 Bürocontainer, die zweigeschossig sind. Diese haben die Maße 6 m x 5 m. Hier sind maximal 3 Beschäftigte zur gleichen Zeit anwesend. In Teilfläche 4 (Export von LKW) befindet sich ebenfalls ein eingeschossiger Bürocontainer mit den Maßen 6 m x 2,50 m. Zeitweise ist ein Mitarbeiter vor Ort. Jede Teilfläche wird von einer anderen Firma genutzt. Insgesamt werden auf dem Grundstück 7 Stellplätze für den gesamten Lagerplatz nachgewiesen.

»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Lagerplatzes, gemäß dem Bauantrag vom 13. Oktober 2016, nicht herzustellen«. (Abstimmung: 12:0)

Artikel vom 16.01.2017
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