Was sich 2017 ändert?

München-Nord · Ein Überblick über Neuerungen und Gesetzesänderungen ab diesem Jahr

München-Nord · Vom Grundfreibetrag bis zu den Feiertagen – neues Jahr, neue Regelungen. Mitunter auch zum Vorteil: So gibt es nämlich in diesem Jahr einmal einen zusätzlichen Feiertag: den Reformationstag am 31. Oktober anlässlich des Luther-Jubiläums.

Der Überlieferung zufolge hat der Theologe Martin Luther an diesem Tag vor 500 Jahren die 95 Thesen gegen den Ablasshandel an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg angeschlagen und die Reformation damit eingeleitet. Auch finanziell gibt es in diesem Jahr so einige Neuerungen: Das Kindergeld wird nämlich um 2 Euro pro Kind und Monat angehoben. Ebenso steigt der Kinderfreibetrag von 4.608 Euro auf 4.716 Euro. 2018 soll der Betrag dann auf 4.788 Euro angehoben werden. Asylbewerber in Bayern bekommen ab Januar hingegen einen geringeren Leistungssatz: 332 statt bislang 354 Euro, weil die Verbrauchsausgaben für Haushaltsenergie und Wohnungsinstandhaltung herausgenommen wurden. Der Grundfreibetrag wird um 168 Euro erhöht. Das Existenzminimum für Ledige liegt demnach bei 9.910 Euro und bei 17.112 Euro für Verheiratete. Am 4. April kommt der neue 50-Euro-Schein in Umlauf. Die Europäische Zentralbank will es Betrügern mit dem neuen Schein schwer machen. Dieser soll nämlich wesentlich schwerer zu fälschen sein. Die alten 50-Euro-Scheine behalten ihre Gültigkeit, werden aber nach und nach von den Notenbanken der Länder eingezogen. Auch im Bereich Pflege tut sich einiges. Erstmals erhalten ab diesem Jahr alle Pflegebedürftigen gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – ganz gleich ob sie von körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen betroffen sind. Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade. Der Bedarf an Hilfen, den jemand hat, wird künftig nicht mehr in Minuten gemessen, sondern soll sich nach dem Grad der Selbstständigkeit des Menschen richten.

Schwerstkranke, deren Leiden nicht anders gemildert werden kann, sollen ab dem Frühjahr Cannabis auf Rezept erhalten. Dies berichtete die Verbraucherzentrale Bayern. An das Rezept ist jedoch die Bedingung geknüpft, dass die Patienten an einer Studie teilnehmen, die mehr Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis bringen soll. Die Regelung sieht das »Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften« vor, welches voraussichtlich im Frühjahr in Kraft treten soll. Eine wichtige Änderung betrifft die Rettungsgassen auf den Autobahnen: Bei Schrittgeschwindigkeit oder Stau muss ab sofort eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben gebildet werden. Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts. Radlfahrer müssen sich ab kommendem Jahr nach den Ampel-Lichtzeichen der Autofahrer richten. Bisher galten für sie die Regeln der Fußgängerampeln. Pedelecs, die bis Tempo 25 elektrisch fahren können, sollen ab 2017 auch auf Radwegen rollen dürfen. Kenntlich gemacht werden soll dies mit dem Verkehrsschild »E-Bikes erlaubt«.

Von der Wohnbauentwicklung bis zu neuen Schulen: Im Münchner Norden steht auch 2017 wieder einiges an. Lesen Sie mehr dazu in Ihrer nächsten Münchener Nord-Rundschau!

Artikel vom 04.01.2017
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...