Neue Regeln für Radfahrer

München · Kinder dürfen auch bauliche Radwege nutzen

München · Für das gemeinsame Radfahren mit Kindern und auch für die Gültigkeit von Ampeln für Radfahrer auf Radwegen gelten neue Regeln in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) München e.V. hin.

Bereits seit Mitte Dezember ist es Eltern gestattet, ihre Kinder unter zehn Jahren auf dem Gehweg zu begleiten. Die Kleinen dürfen nun auch bauliche Radwege, nicht aber Radverkehrs- und Schutzstreifen benutzen. In diesem Zusammenhang müsse allerdings beachtet werden, dass lediglich ein Elternteil den Nachwuchs auf dem Gehweg begleiten darf. Beide dürfen dort nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, an jeder Kreuzung oder Einmündung müssen sie absteigen und das Fahrrad schieben. Für Kinder, die zehn Jahre oder älter sind, bleibt der Gehweg grundsätzlich ­tabu, so der ADFC weiter. Martin Glas, 1. Vorsitzender des ADFC München, äußerte folgendes dazu: »Da wird die Freude am gemeinsamen Fahrradausflug natürlich getrübt, weil man weiterhin nicht zusammen in einer Gruppe fahren darf und ohnehin kaum vorankommt. Es stellt sich die Frage, warum der Gesetzgeber den Eltern keine größere Entscheidungsfreiheit zubilligen wollte, was die Fahrradbeherrschung ihrer Sprösslinge angeht. Nicht einmal in Fahrradstraßen dürfen alle gemeinsam radeln, auch hier müssen die Kleinen auf den Gehweg«. Angesichts der häufig schmalen Radwege in München stelle sich ohnehin die Frage, ob deren generelle Freigabe für Kinder unter acht Jahren überhaupt sinnvoll ist.«

Zum Jahresende entfällt darüber hinaus eine weitestgehend unbekannte Übergangsregelung in der StVO, was die Gültigkeit von Fußgängerampeln für Radfahrer angeht. In Zukunft gilt auf Radverkehrsanlagen das Signal für den Autoverkehr, solange es kein spezielles Signal für Radler gibt. »Leider wurden in München und auch im Umland fleißig die Streuscheiben in Ampeln getauscht, sodass entgegen der Intention des Gesetzgebers Rad- und Fußgängerverkehr gleichgeschaltet bleiben: Radfahrer werden weiterhin ausgebremst, da sich die Grünzeit natürlich nach den langsameren Fußgängern richtet. Auch ein Gelblicht sucht der Radfahrer in diesem Fall vergeblich, offenbar soll er allen physikalischen Grundgesetzen zum Trotz in Sekundenbruchteilen mit seinem Fahrzeug zum Stehen kommen. Das wird von keinem Kfz-Lenker verlangt. Rechtssicherheit sieht anders aus«, so Martin Glas. Für Radfahrer auf der Fahrbahn ändert sich indes nichts: Für sie gilt wie bisher grundsätzlich das Signal für den Kfz-Verkehr.

Artikel vom 03.01.2017
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