Alles bleibt anders

Geld, Rente, Verkehr: Das ändert sich 2017

Anfang April kommt ein neuer und fälschungssicherer 50-Euro-Schein in den Umlauf.	Foto: © Europäische Zentralbank

Anfang April kommt ein neuer und fälschungssicherer 50-Euro-Schein in den Umlauf. Foto: © Europäische Zentralbank

München/Ebersberg · Es geht voran! Das ereignisreiche Jahr 2016 verabschiedet sich in die Chroniken und in die Geschichtsbücher – 2017 steht vor der Tür. Und das neue Jahr bringt natürlich wieder einiges an Änderungen für den Verbraucher mit sich.

Fangen wir mit einer positiven Nachricht an. In Bayern können wir uns 2017 über einen zusätzlichen Feiertag freuen. Bedanken dafür müssen wir uns beim Theologen Martin Luther. Am 31. Oktober 1517 soll der »Kirchen-Revoluzzer« der Überlieferung nach 95 Thesen gegen den betrügerischen Ablasshandel an die Tür der Wittenberger Schlosskirche genagelt haben.

Der Beginn der Reformationszeit. Deswegen bleiben 500 Jahre später auch im katholischen Bayern die Fließbänder und Schreibtische verwaist. In Kombination mit dem katholischen Allerheiligenfeiertag am 1. November wird das Jahr 2017 – im ökumenischen Sinn – wohl gar nicht so schlecht werden.

Auch für die leidgeprüften Autofahrer hierzulande gibt es neue Regeln. Die wohl wichtigste Änderung betrifft die Rettungsgassen auf den Autobahnen: Bei Schrittgeschwindigkeit oder Staus muss ab sofort eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben gebildet werden. Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts.

Radlfahrer müssen sich ab kommendem Jahr nach den Ampel-Lichtzeichen der Autofahrer richten. Bisher galten für Fahrradfahrer die Regeln der Fußgängerampeln. Pedelecs, die bis Tempo 25 elektrisch fahren können, sollen ab 2017 auch auf den Radwegen rollen dürfen. Kenntlich gemacht werden soll dies mit einem neuen Verkehrsschild »E-Bikes erlaubt«.

Soviel zum Verkehr. Kommen wir nun zu einem Thema, welches die Meisten interessiert – unser Geld. Da heißt es zunächst einmal: »Falscher Fuchzger« ade! Ab dem 4. April kommt ein neuer 50-Euro-Schein in Umlauf. Ähnlich wie der »neue« 20-Euro-Schein soll er fortan fälschungssicherer sein. Gründe für die Initiative gibt es ausreichend. Der 50er ist die am häufigsten genutzte Banknote im Euroraum und die am zweithäufigsten gefälschte Banknote.

Weitere Änderungen betreffen die staatlichen Sozialleistungen: Zu Jahresbeginn steigt der Regelsatz für alleinstehende Hartz IV Bezieher zum 1. Januar von 404 auf 409 Euro monatlich. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 wird um 21 Euro auf 291 Euro erhöht. Jugendliche bis 18 Jahren steht ein staatlicher Lebensunterhalt von 311 Euro zu. Auch die Rentner können 2017 mit einer Rentenerhöhung von knapp 2,0 Prozent rechnen – die genaue Erhöhung wird erst im Frühjahr bekannt gegeben.

Neu ist die »Flexi-Rente«: So soll eine eingeführte Teilrente mit Teilarbeitszeit kombiniert werden um Anreize dafür zu schaffen, auch mit 63 noch länger arbeiten zu gehen. Somit können alle »Teilzeitrentner« ab Juli jährlich bis zu 6.300 Euro hinzuverdienen. Höhere Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Soweit so gut also? Nicht ganz: Alle Personen die 2017 planen in den verdienten Ruhestand zu gehen, müssen fortan 74 Prozent ihrer Rente versteuern. Bislang lag der steuerpflichtige Anteil bei 72 Prozent. Der Staat verdient bei der Rente weiter kräftig mit.

Das Kindergeld wird nächstes Jahr um zwei Euro pro Kind und Monat angehoben. Ebenso steigt der Kinderfreibetrag von 4.608 Euro auf 4.716 Euro. 2018 soll der Betrag auf 4.788 Euro angehoben werden.

Asylbewerber in Bayern erhalten ab Januar hingegen einen geringeren Leistungssatz. Sie bekommen 332 statt bislang 354 Euro, weil die Verbrauchsausgaben für Haushaltsenergie und Wohnungsinstandhaltung herausgenommen wurden. Dafür steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar um 34 Cent auf 8,84 Euro brutto die Stunde.

Der Grundfreibetrag wird nächstes Jahr um 168 Euro erhöht. Das Existenzminimum für Ledige liegt demnach bei 9.910 Euro und bei 17.112 Euro für Verheiratete.

Beim Dauerthema Pflege gibt es 2017 ebenfalls Bewegung: Laut der Pflegereform erhalten ab kommendem Jahr alle Pflegebedürftigen gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Egal, ob sie von körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen betroffen sind. Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade.

Die Förderung von Strom aus Windkraft und Sonne ist keine günstige Angelegenheit. Daher ist die alljährliche Strompreiserhöhung 2017 der so genannten Ökostrom-Umlage (EEG) zu verdanken. Diese wird im neuen Jahr von 6,35 auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Die EEG-Umlage wird als Differenz, die der Stromerzeuger für seinen Strom bekommt, und den garantierten Abnahmepreis für Ökostrom errechnet.

Die Abgabe der Steuererklärung soll 2017 verbraucherfreundlicher gestaltet werden. So wird die Frist um zwei Monate auf den 31. Juli verlängert. Außerdem müssen die Belege nicht mehr eingereicht – aber aufgehoben werden. Wer seine Steuererklärung nicht innerhalb der Frist abgibt, muss 0,25 Prozent oder mindestens 25 Euro pro Monat Verspätung zahlen.

Alle die nächstes Jahr mit der Bahn unterwegs sind, können ab dem 1. Januar in allen ICE-Zügen kostenfreies WLAN mit 200 MB Datenvolumen nutzen.

Zu guter Letzt: Pünktlich zur Sommerurlaubsaison sollen nach den Plänen der EU-Kommission im Juni 2017 alle Roaming-Gebühren für das Telefonieren und Surfen im EU-Ausland abgeschafft werden. Die letzten Hürden hierfür sind allerdings noch nicht genommen. Apropos telefonieren.

Wer meint auch beim Autofahren telefonieren zu müss, sollte eine Freisprechanlage benützen.

Ansonsten wird ab Jänner ein stattliches Bußgeld von 100 Euro fällig. Für telefonierende Fahrradfahrer steigt das Bußgeld von 25 auf 55 Euro. red

Artikel vom 02.01.2017
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