Be-a-Winner-Projekt der Mittelschule

Schüler lernen: Mein Verhalten hat Konsequenzen!

Die Schüler der Mittelschule Haar hören gespannt und aufmerksam Rechtsanwalt Florian Behensky bei seinem Vortrag zu.	Foto: privat

Die Schüler der Mittelschule Haar hören gespannt und aufmerksam Rechtsanwalt Florian Behensky bei seinem Vortrag zu. Foto: privat

Haar · Es ist mucksmäuschenstill im Raum. Wie gebannt hängen die Mittelschüler an den Lippen von Rechtsanwalt Florian Behensky, Mitglied des Lions Clubs München Keferloh.

Im Rahmen des Be-a-Winner-Projekts, mithilfe dessen die Mittelschule Haar vor allem auch das Sozialverhalten verbessern will, werden die Schüler der verschiedenen Jahrgangsstufen an drei Vormittagen einen Einblick in das deutsche (Jugend-)Strafrecht erhalten.

Das Thema ist von großer Aktualität: Immer wieder kommt es im schulischen und privaten Umfeld der Jugendlichen zu unterschiedlichsten Gesetzesübertretungen. In vielen Fällen fehlt das Bewusstsein dafür, wie Handlungen rechtlich einzuordnen sind und dass sie selbst bei Minderjährigen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Dass es in der Gruppe zu Streitereien kommen kann, ist nichts Ungewöhnliches. Jugendliche reagieren spontan und denken oft zu wenig darüber nach, ob ihr Verhalten noch angemessen ist. Fälle von Beleidigung, übler Nachrede, (Cyber-)Mobbing, Eigentumsdelikten, Drohung oder Nötigung beschäftigen Lehrer und Schulsozialarbeiter immer wieder und lenken vom Lernen ab. Viele Fragen werden von den Schüler gestellt, wie unter anderem:

  • Was soll das (Jugend-) Strafrecht bewirken?
  • Welche Straftatbestände werden durch das (Jugend-) Strafrecht erfasst?
  • Welche Strafen sieht der der (Jugend-)Strafvollzug vor?
  • Wird die Nationalität des Täters bei der Strafe berücksichtigt?
  • Wer haftet bei Minderjährigen?
  • In welcher Form können Eltern belangt werden?
  • Werden auch Täter bestraft, die nicht wussten, dass ihr Verhalten strafbar ist?
  • Welche Folgen hat ein Eintrag ins Bundeszentralregister?

Sehr nachdenklich gehen die Schüler im Anschluss an die Veranstaltung wieder in ihre Klassen zurück. Einige Gesprächsfetzen sind noch auf den Gängen zu hören wie »Wenn sich ein Mobbingopfer umbringt, dann kann dies als Körperverletzung oder sogar Totschlag gewertet werden!«, »Die unerlaubte Veröffentlichung von Fotos kann ein Jahr Freiheitsstrafe nach sich ziehen!«, »Selbst der Lohn von Jugendlichen oder persönliche Wertgegenstände können gepfändet werden, wenn der Täter das Schmerzensgeld nicht bezahlen kann!«

Am Schluss bleibt zum Glück ein versöhnlicher Gedanke stehen: »Gut, dass bei guter Führung Einträge im Bundeszentralregister nach einigen Jahren wieder gelöscht werden können! Am besten verhält man sich aber schon vorher so, dass es nicht zu einer Verurteilung kommen kann!«

Artikel vom 19.12.2016
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