Ein Dauerärgernis

München · Initiative gegen Medizintourismus

München · Es ist mehr als ein offenes Geheimnis: Wohlhabende Personen reisen nach München, um sich dort medizinischen Behandlungen in privaten Instituten zu unterziehen.

Weil diese Behandlungen meist wenigstens mehrere Tage benötigen, brauchen diese sogenannten Medizintouristen eine möglichst private Unterkunft. Dafür mieten sie zu überhöhten Preisen Wohnungen in München an. Das Vermieten zu diesem Zweck ist jedoch verboten. Nur: Die Exekutive setzt das Verbot nicht durch. Das kritisieren zwei Münchnerinnen. Deshalb haben sie eine Onlinepetition verfasst, die genau das fordert: Die Staatsgewalt soll den Medizintourismus in München und die damit verbundene Zweckentfremdung beenden.

In der Behandlung der Onlinepetition »Wohnraum für Münchner statt für Medizintouristen – Durchsetzung der Zweckentfremdungssatzung« am vergangenen Donnerstag im Sozialausschuss der Stadt München, wurde die Stadt nochmals aufgefordert, alle möglichen rechtlichen Möglichkeiten im Schulterschluss mit den städtischen Behörden Lokalbaukommission und Kreisverwaltungsreferat zu nutzen und den Bußgeldrahmen in ­Höhe von 50.000 Euro voll auszuschöpfen. Obendrein würden der Stadt München durch illegale Wohnraumnutzung durch Touristen Steuereinnahmen in erheblichem Umfang entgehen.

Deshalb müsse die Zweckentfremdungssatzung der Stadt München dringend ergänzt und entsprechend für die Bekämpfung der Nutzung von Wohnraum durch Medizintouristen angepasst werden. Die Bürger, die ohnehin kaum mehr in der Lage seien, die hohen Mietpreise zu zahlen, erwarten vom Sozialausschuss der Stadt München, dass die Satzungsermächtigung um den Tatbestand der Zweckentfremdung durch (Medizin)-Tourismus erweitert wird. Damit könne die städtische Verwaltung leichter verwaltungsrechtliche Zwangsmaßnahmen wie Ersatzvornahme bzw. Zwangsräumung veranlassen, um den Bürgern dringend benötigen Wohnraum wieder zuführen zu können.

Bürger wollen mit Petition der Stadt Druck machen

Mitinitiatorin Peggy Schön sieht die Stadtverwaltung aber schon jetzt in der Verantwortung: »Die Stadt darf nicht die Verschärfung des Zweckentfremdungsgesetzes mit Wirkung zum 1. Juli 2017 abwarten, sondern muss zur Rückgewinnung von Wohnraum und zum Schutz seiner Bürger sofort alles tun, um rechtsfreie Zustände, insbesondere im Arabellapark und in der Paul-Heyse-Straße, zu unterbinden.« Zwar stehe außer Frage, dass das Gesetz zum Wohnraumerhalt verschärft werden muss, aber dennoch stünden der Stadt München schon heute zahlreiche Mittel zur Verfügung, um die illegale Vermietung von dringend benötigtem Wohnraum zu unterbinden, beispielsweise durch die Lokalbaukommission und durch das Amt für Wohnen und Migration.

Von Zweckentfremdung betroffene Wohnungseigentümergemeinschaften haben nach Angaben von Peggy Schön in den letzten zwei Jahren über 300.000 Euro in private Prozesse und Sicherheitsdienste investiert, da sie von den Behörden im Stich gelassen worden seien.

Der Stadtrat wird aufgefordert, die fehlenden finanziellen Mittel dem Amt für Wohnen und Migration zur Verfügung zu stellen, um die bestehenden Urteile konsequent vollziehen zu können.

Artikel vom 12.12.2016
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...