Ottobrunn · Neue Lärmschutzverordnung

Ottobrunn · Am 8. August ist die neue »Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus-und Gartenarbeiten sowie über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten«, kurz Lärmschutzverordnung, in Kraft getreten.

Die Regelungen bleiben weitgehend gleich. Entfallen sind lediglich der Paragraph über die »Ruhestörung durch Haustiere« sowie der über die »geräuschvollen Vergnügungen«, bei denen es sich um Musik- und Tanzveranstaltungen handelte. Die Lärmschutzverordnung ist unter (Rathaus/Bürgerservice – Verordnungen, unter 2.2) zu finden. www.ottobrunn.de MO

Artikel vom 12.09.2016
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