Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 9. Mai 2016

Öffentliche Sitzungen

Umbau der Sauna zur Volkshochschule in der Prof.-Otto-Hupp-Straße 26, Fl.Nr. 222/1, Gemarkung Oberschleißheim; Die Genehmigungsplanung für den Umbau des ehemaligen Saunagebäudes zur Volkshochschule liegt vor. Es handelt sich um die Gebäudeklasse III und nutzungsbedingt um einen Sonderbau.

Das Raumprogramm wurde mit der Volkshochschule abgestimmt. Es gibt 5 Schulungsräume mit jeweils 22 bis 30 m². Der Bewegungsraum hat eine Größe von 77 m². Der neue Zugang erfolgt vom Parkplatz aus über den ehemaligen Saunahof. Darüber hinaus gibt es Räume für die Verwaltung sowie Lager- und Sanitärräume. Es hat sich jedoch gezeigt, dass das Flachdach keine Brandschutzklassifikation erfüllt und als F0 eingestuft werden muss. Um eine Ertüchtigung oder Erneuerung des gesamten Dachtragwerks zu vermeiden, werden als Kompensationsmaßnahme zur Entschärfung dieser Problematik nicht nur in den Räumen, sondern auch im Deckenhohlraum funkvernetzte Rauchmelder installiert. Dies ist mit dem vorbeugenden Brandschutz des LRA München bereits abgestimmt. Beschluss: »Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Umbau des Saunagebäudes zur VHS, entsprechend dem Bauantrag vom 26. April 2016, herzustellen. Mit der VHS ist die Möglichkeit einer offenen Küche abzustimmen.«

3.3 Anbau des Kinderhortes und Umbau des Einganges der Grundschule Parksiedlung auf dem Grundstück Fl.Nr. 226/238 der Gemarkung Oberschleißheim

Es wird der Anbau an das bestehende Gebäude des Kinderhortes Parksiedlung sowie den Umbau des Einganges der Grundschule Parksiedlung auf dem Grundstück Theodor-Heuss-Straße 23 der Gemarkung Oberschleißheim beantragt. Der Anbau des Kinderhortes ist als Verlängerung des »neuen« Schulhauses nach Norden geplant. Die Erschließung erfolgt über die vorhandenen Fußwege auf dem Schulgelände. Die auf dem Schulgelände vorhandene technische Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung kann auch für die Errichtung des Kinderhortes genutzt werden. Es entsteht ein homogener, sehr kompakter und annähernd profilgleicher Baukörper aus Bestand und Zubau. Das Raumprogramm und die planerische Umsetzung sind mit dem Kreisjugendamt des Landkreises München und den Nutzern abgestimmt. Durch den Anbau des Horts an das Schulhaus können Synergieeffekte im Hinblick auf Barrierefreiheit, Fluchtwege und Haustechnik erzielt werden. Die Versorgung des Hortgebäudes mit Wasser und Heizenergie erfolgt über die im Schulgebäude vorhandenen haustechnischen Anlagen. Der Hort erhält eine einfache Abluftanlage.

Bestehendes Schulgebäude

Der derzeitige Zugang über die marode, stählerne Freitreppenanlage muss aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden. Die neue, breitere Treppe erschließt das Gebäude ebenfalls im 1. OG. Die einläufige Treppe hat 12 Stufen, führt auf ein Podest und hat eine Bedachung als Wetterschutz. Der Zugang zum Gebäude durch zwei einflüglige Türen ist um eine Gebäudeachse nach Süden verschoben. Dadurch ist im Eingangsbereich die Schaffung eines neuen Besprechungsraumes für Elterngespräche möglich. Anpassungsarbeiten an der Fassade sind dadurch erforderlich. Aufgrund dieser Maßnahme sind Grundrissänderungen innerhalb des Gebäudes möglich und bisher ungenutzte Räume können einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden.

Wegeüberdachungen

Die baufälligen Dächer über den Wegen auf dem Schulgelände würden die Zufahrt zur Baustelle verhindern, müssen abgebrochen und erneuert werden. Ein entsprechender Genehmigungsantrag ist derzeit in Vorbereitung. Beschluss: Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Anbau des Kinderhortes und den Umbau des Einganges der Grundschule Parksiedlung herzustellen. Der Befreiung für die Überschreitung der Vollgeschosse auf drei Vollgeschosse wird zugestimmt.

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Robert-Raudner-Straße 1, Fl.Nr. 223/102, Gemarkung Oberschleißheim;

Antrag auf Vorbescheid vom 29. März 2016/Eingang: 06. April 2016

Beantragt wird der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Robert-Raudner-Straße 1, Fl.Nr. 223/102, Gemarkung Oberschleißheim. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Baulinienplanes Nr. 12. Die Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 3 i.V. mit § 34 BauGB. Es werden zwei Varianten vorgestellt. Die Varianten unterscheiden sich lediglich in der Firstrichtung. In beiden Varianten werden drei Duplexgaragen errichtet und somit zwei Zufahrten zum Grundstück benötigt. Die Wandhöhe von 5,90 m und die Dachneigung von 38 Grad wird in beiden Varianten eingehalten, sowie die Baugrenzen. Beschlüsse: »1. Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses in Variante 1, gemäß dem Antrag auf Vorbescheid vom 29. März 2016, nicht herzustellen.«

»2. Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses in Variante 2, gemäß dem Antrag auf Vorbescheid vom 29. März 2016, herzustellen. Zwei Zufahrten zum Grundstück wird nicht zugestimmt.«

»3. Der Bau- und Werkausschuss beschließt, der Befreiung für eine Wandhöhe von 6,15 m zuzustimmen. Die Wandhöhe ist richtig einzuzeichnen.«

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 10. Mai 2016 Vorstellung der Planungen der Autobahndirektion zum 6-streifigen Ausbau der A 92 und der Autobahnanschlussstelle als »Kleeblatt«

Anhand einer Präsentation seitens der Autobahndirektion werden die aktuellen Planungen zum 6-streifigen Ausbau der Autobahn und die Umbauplanungen für die Anschlussstelle Oberschleißheim vorgestellt. Erster Bürgermeister Kuchlbauer gibt bekannt, dass im Juni ein Termin mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern des Ortsteils Badersfeld stattfindet. Außerdem wird die Autobahndirektion die Planungen anlässlich der Bürgerversammlung im November vorstellen. Dann wird auch Gelegenheit für Fragen der Bürger sein.

Artikel vom 06.07.2016
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