Illegale Vermietung

München · Gericht verurteilt 38-jährige

München · Die Zweckentfremdung von Mietswohnungen an Medizintouristen aus dem arabischen Raum sorgt zunehmend für Ärger. Weil dieser Praxis rechtlich nur schwer beizukommen ist, bleibt den leidtragenden Mietern meist nur Wut und Frust über den Lärm und die hotelartigen Belastungen in ihren Häusern.

Dass sich die lukrativen Kurzvermietungen immer weiter ausbreiten, liegt aber nicht nur an den Gästen aus dem Orient, die sich hier behandeln lassen. Die Eigner der Wohnungen müssen schließlich auch mitspielen. Und dass eine 38-jährige Münchnerin nun wegen der Zweckentfremdung zu einer Geldbuße von 2000 Euro verurteilt wurde, gibt Hoffnung, dass der Arm des Gesetzes doch nicht ganz machtlos ist. Die Beschuldigte hatte die voll möblierte Wohnung auf diversen Internetportalen als Ferienwohnung zum kurzfristigen Aufenthalt in München angeboten. Zwischen 2010 bis 2013 kam es auch für jeweils mindestens 90 Tage zur Vermietung. Die eigentlichen Besitzer der etwa 88 Quadratmeter waren die Eltern der 38-jährigen. Das Ehepaar hielt sich aber immer nur zwei bis dreimal im Jahr für jeweils drei Wochen in der Wohnung auf. Für die Vermietung an zwei Personen verlangte die Betroffene pro Nacht etwa 100 Euro, bei Nutzung darüberhinaus entsprechend mehr. Der Richter berief sich in seinem Urteil auf Paragraph vier der Satzung der Landeshauptstadt München über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Eine solche liegt demnach vor, wenn der Wohnraum überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird, nicht nur vorübergehend gewerblich oder gewerblich veranlasst für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird, länger als drei Monate leer steht oder, etwa durch Abriss, beseitigt wird.

Artikel vom 29.06.2016
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