10H bleibt rechtsgültig

München · Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist die Klage ab

Vor dem Verfassungsgerichtshof demonstrierten am Montag Windkraftbefürworter. Das Gericht blieb davon – zu recht – unbeeindruckt.	Foto: Green City Energy

Vor dem Verfassungsgerichtshof demonstrierten am Montag Windkraftbefürworter. Das Gericht blieb davon – zu recht – unbeeindruckt. Foto: Green City Energy

München · 10H bleibt! Das ist die zentrale Erkenntnis aus der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs am vergangenen Montag.

Die Kammer hatte aufgrund einer Popularklage darüber zu entscheiden, ob die 10H-Regelung der bayerischen Verfassung widerspricht. Diese von der Staatsregierung festgelegte Regelung besagt, dass Windkraftanlagen einen Abstand zu einer geschlossenen Siedlungsfläche in einer Größenordnung der zehnfachen Höhe der Anlage einhalten müssen. Seit das Seehofer-Kabinett den Beschluss gefasst hat, ist die Anzahl der Bauanträge der für die Energiewende benötigten Windkraftanlagen in Bayern schlagartig zurückgegangen.

Kläger: Die Leitsätze des Urteils sind widersprüchlich

Im Vorfeld hatte sich die SPD noch optimistisch gezeigt. Energieexpertin Natascha Kohnen meinte nach der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof: »Die Richter haben sich sehr dafür interessiert, welcher Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebäuden denn angemessen wäre. Das trifft einen wichtigen Punkt. Wir halten den von der CSU-Staatsregierung festgelegten Abstand von der zehnfachen Höhe des Windrats für willkürlich, unverhältnismäßig und unbegründet.« Doch die Entscheidung fiel dann doch zugunsten der CSU-Haltung aus. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die 10H-Regelung für Windkraftanlagen im Wesentlichen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar sei.

Bayerns Energieministerin Ilse Aigner und Innen- und Bauminister Joachim Herrmann (beide CSU) begrüßen die Entscheidung. Aigner: »Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes schafft jetzt Rechtssicherheit. Damit die Energiewende ein Erfolg wird, müssen wir die Bürger einbinden. 10H trifft eine gemeinwohlverträgliche Abwägung zwischen unseren energiepolitischen Zielen und den lokalen Interessen. Wenn vor Ort Konsens besteht, können Windenergieanlagen auch näher an Wohngebäuden gebaut werden. So gestalten wir die Energiewende im Einvernehmen mit den Bürgern.«

Herrmann bezeichnete die bayerische Regelung als Stärkung kommunaler Selbstverwaltung: »Wenn die Kommunen vor Ort geringere Abstände wollen, dann können sie das im Wege der Bauleitplanung selbst bestimmen. Wir wollen Windkraftanlagen mit unseren Bürgerinnen und Bürgern, nicht gegen sie.« Die beiden Kläger Hans-Josef Fell, ehemaliger MdB der Grünen, und Patrick Friedl, Grünen-Stadtrat aus Würzburg, sehen in diesem Urteil einen »schwarzen Tag für den Klimaschutz in Bayern«. Friedl: »Obwohl uns der Gerichtshof inhaltlich weitgehend gefolgt ist, haben die Richter die Klage wegen einer nicht nachvollziehbaren rechtlichen Wertung die Klage abgelehnt.«

Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl, Vertreter der beiden Kläger, erklärte: »Leitsätze und Begründung des Urteils sind insoweit widersprüchlich.« So heißt es in den Leitsätzen: »Die bundesrechtliche Grundentscheidung für eine Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich darf durch landesrechtliche Abstandsregelung weder rechtlich noch faktisch ausgehebelt werden.« In der Begründung werde dann jedoch ausgeführt, der Landesgesetzgeber müsse sich aber mit dem Faktischen nicht auseinandersetzen und dürfe ein Gesetz erlassen, ohne sich mit den tatsächlichen Auswirkungen zu befassen.

Unterm Strich ist es den 10H-Gegnern nicht gelungen, die Regelung zu Fall zu bringen. Zwar können Windkraftanlagen auch bei Nichteinhaltung des Mindestabstands errichtet werden, allerdings können Betroffene Anwohner dagegen vorgehen. Da sich praktisch überall mindestens einer findet, der Einwände erhebt, ist und bleibt 10H ein unumgängliches Faktum. Den erneuerbaren Energien wird im wahrsten Wortsinn der Wind aus den Segeln genommen.

Artikel vom 14.05.2016
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