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Ausbildung für junge Flüchtlinge
Ottobrunn · Fleiß und ernsthafter Wille
Ahmad aus Afghanistan macht eine Ausbildung im Hotel, er liebt seinen zukünftigen Beruf. Foto: privat
Ottobrunn · Flüchtlinge sollten so schnell wie möglich eine Arbeit aufnehmen können, um selbstständig zu sein und sich über das Arbeitsleben in die Gesellschaft zu integrieren.
Doch in Deutschland gibt es ein hochtechnisiertes und formal geregeltes Wirtschaftsleben, das schlecht Qualifizierten wenig Chancen bietet. Auch das Bildungssystem bereitet Flüchtlingen mit geringen Deutschkenntnissen häufig Probleme. »Es ist aber viel ernsthafter Wille und Fleiß vorhanden, wie ich es in meiner Praxis als Berufsschullehrerin nur selten erlebt habe«, sagt Ursula Müller, die sich für die Ausbildung von Flüchtlingen einsetzt.
Einstieg über Praktika
Einer »ihrer« Asylbewerber konnte ein Praktikum in einem hiesigen Autohaus machen. Er half beim saisonalen Wechsel von Autoreifen. Jetzt ist er in einem Deutsch- und Berufsintegrationsprogramm der Arbeitsagentur und wenn es planmäßig läuft, kann er im Herbst eine Ausbildung zum Vulkaniseur beginnen.
Ein Praktikum ist eine hervorragende Gelegenheit, potenzielle Arbeitgeber von seinen Fähigkeiten zu überzeugen. Außer einer Genehmigung der Arbeitsagentur brauchen Asylbewerber hierfür aber auch eine Institution, z. B. eine Schule, die die Versicherung übernimmt. Der Helferkreis unterstützt bei der Suche und auch die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer machen sich stark für dieses Anliegen. Doch viele Asylbewerber brechen die Ausbildung ab und bleiben bei Tätigkeiten im Niedriglohnsektor hängen.
Ein Grund dafür ist die prekäre Wohnsituation. Ein Bäckerlehrling beispielsweise, der in einer Traglufthalle wohnt, konnte nicht genügend Schlaf finden, geschweige denn, sich auf seine Schulaufgaben konzentrieren. Er hat den Ausbildungsplatz aufgegeben.
Ein Azubi darf die Gemeinschaftsunterkunft aber erst verlassen, wenn er sich ohne staatliche Leistung selbst versorgen kann. Auch wenn er das schafft, muss ein Flüchtling, der noch Asylbewerber ist, einen Arbeitsvertrag vorweisen können. Ein Ausbildungsvertrag reicht nicht aus. Hier wären gesetzliche Erleichterungen nicht nur für die Flüchtlinge sinnvoll, sondern auch für Wirtschaft und Gesellschaft von Vorteil. MO
Artikel vom 11.05.2016Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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